Fürther Serviceportal

Kraftfahrzeug; Beantragung der Neuzulassung

Zum Betrieb auf öffentlichen Straßen müssen Sie Kraftfahrzeuge zulassen. Hierfür sind Gründe der Verkehrssicherheit, der Kraftfahrzeugsteuer und die Notwendigkeit, den Halter oder Fahrer feststellen zu können, maßgeblich.

Hinweise zur Finanzierungsbriefauskunft: Die Auskunft erstreckt sich über Zulassungsbescheinigungen finanzierter Fahrzeuge, welche von den Leasing- oder Finanzierungsbanken und den Händler*innen an die Zulassungsbehörde geschickt werden. Sobald diese bei der Zulassungsstelle der Stadt Fürth eingegangen und erfasst wurden, können Sie diese Auskunft nutzen.

Fahrerlaubnisbehörde
Die Führerscheinstelle kann während der Öffnungszeiten ohne Termin besucht werden. Bitte ziehen Sie eine Wartemarke. Es ist mit Wartezeit zu rechnen.

Zulassungsstelle
Die Zulassungsstelle kann während der Öffnungszeiten mit oder ohne Termin besucht werden. Ohne Termin bitte eine Wartemarke ziehen. Es ist mit Wartezeit zu rechnen. 

Unser Tipp: Nutzen Sie unsere digitalen Onlinedienste aus dem Bereich Führerschein und Zulassung. Damit vermeiden Sie den Gang aufs Amt, lästige Wartezeiten und kommen schneller zu Ihrer Leistung.

ODER

Beschreibung

Ein fabrikneues Kraftfahrzeug (Ausführung für den deutschen Markt – kein EU-Import oder Importfahrzeug aus dem Ausland) können Sie in der KFZ-Zulassungsbehörde des Straßenverkehrsamtes zulassen. Es besteht die Möglichkeit, zuvor kostenpflichtig (12,80 Euro) ein Wunschkennzeichen verbindlich zu reservieren und die Kennzeichenschilder bereits fertigen lassen. Um Ihnen den Behördengang so komfortabel wie möglich zu gestalten, können Sie einen Termin online vereinbaren und auf diese Weise Wartezeiten vermeiden.

ONLINE ZULASSUNG IN FÜRTH

Ab sofort können Sie Ihr Fahrzeug in Fürth auch vollständig online zulassen, ohne dass Sie persönlich vor Ort erscheinen müssen. Mit diesem Online-Service können Sie jederzeit von zu Hause aus ausgewählte Fahrzeugzulassungen und Fahrzeugabmeldungen beantragen, ohne die zuständige Zulassungsbehörde der Stadt Fürth persönlich aufsuchen zu müssen. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie im Stadtgebiet Fürth (PLZ Bereich 90762, 90763, 90765, 90766, 90768) wohnen! Nähere Informationen zur digitalen Zulassung und den Voraussetzungen finden Sie HIER.

Eine ausführliche Beschreibung zur Verwendung der digitalen Fahrzeugzulassung finden Sie nachfolgend:

Bitte beachten Sie unbedingt die Voraussetzungen!!

Die Zulassungsstelle beantwortet keine technischen Fragen zur digitalen Antragsstellung!

Voraussetzungen

Notwendige Unterlagen

Fristen

grundsätzlich keine

Für den Fall, dass zwischen der Bestätigung der Betriebserlaubnis/EG-Typgenehmigung und der Zulassung ein Zeitraum von mehr als 18 Monaten liegt, so ist zur Überprüfung der Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs eine Fahrzeuguntersuchung durch den amtlich anerkannten Sachverständigen oder den Prüfer einer Überwachungsorganisation durchzuführen.

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung im Original oder als Datenabruf
  • Kaufvertrag
  • amtliches Ausweispapier
  • Bestätigung über das Vorliegen einer Kfz-Haftpflichtversicherung (Versicherungsbestätigung - "eVB"-)
  • Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen (ggf.)
  • Vollmacht (auch bei Zulassung auf den Ehegatten erforderlich)
  • Zustimmung der Erziehungsberechtigten bei Zulassung auf einen Minderjährigen

Kosten

Bei Fahrzeugen mit Allgemeiner Betriebserlaubnis/EG-Typgenehmigung müssen Sie 27,00 Euro bezahlen.

Für den Fall, dass durch die Zulassungsbehörde noch Daten erhoben werden müssen, fallen zusätzlich 15,30 Euro an.

Diese Gebühren erhöhen sich für den Fall, dass Wunschkennzeichen beantragt werden, um 10,20 Euro.

Auch wenn noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt ist, fallen zusätzliche Gebühren an.

Die Gebühren erhöhen sich um die Gebühren des Kraftfahrt-Bundesamtes (3,80 Euro falls noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgegeben wurde). Hinzu kommen ggf. Gebühren für Dokumentensiegel (je 0,30 Euro) und Reservierung (2,60 Euro). Die Kennzeichen müssen Sie auf eigene Rechnung selbst bei privaten Anbietern besorgen.

Rechtsgrundlagen

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Stand 14.10.2022 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)