Fürther Serviceportal

Sozialpass und Familienpass; Beantragung

Gemeinden und Landratsämter können einen Sozialpass und/oder Familienpass anbieten. Diesen können Sie dann beantragen. Die Stadt Fürth bietet hierzu den Fürth-Pass an, der an verschiedenen Stellen beantragt werden kann. Weitere Informationen zum Fürth-Pass finden Sie HIER.

Beschreibung

Ein Sozial- oder Familienpass ermöglicht Einzelpersonen oder Familien mit einem geringen Einkommen sowohl die Nutzung öffentlicher Nahverkehrsmittel als auch den Besuch ausgewählter kultureller und sportlicher Einrichtungen zu vergünstigten Bedingungen.

Es handelt sich um eine freiwillige Leistung. Nähere Informationen stellt ggf. die Gemeinde oder Landratsamt zur Verfügung.

Wichtige Hinweise und Informationen

Ein Sozial- oder Familienpass ermöglicht Einzelpersonen oder Familien mit einem geringen Einkommen sowohl die Nutzung öffentlicher Nahverkehrsmittel als auch den Besuch ausgewählter kultureller und sportlicher Einrichtungen zu vergünstigten Bedingungen.

Wo kann ich den Fürth-Pass erhalten?

Den Fürth-Pass erhalten Fürther Bürgerinnen und Bürger, die sich dauerhaft in Fürth aufhalten und

  • Leistungen des Jobcenters (ALG II) beziehen (bitte Ausweis und gültigen ALG II-Bescheid mitbringen)
  • als Studierende BAföG beziehen (bitte Ausweis und gültigen BAföG-Bescheid mitbringen)

==> Hier bitte an die Bürgerinformation der Stadt Fürth wenden: Rathaus, Königstraße 86, 90762 Fürth, EG, Zimmer 004, Tel.: 974-1211

  • Wohngeld/Hilfe zum Lebensunterhalt /Grundsicherung/Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen (bitte Ausweis und gültigen Leistungsbescheid mitbringen)

==> Hier bitte an das Amt für Soziales, Wohnen und Seniorenangelegenheiten der Stadt Fürth, Königsplatz 2, 90762 Fürth, EG, Zimmer 19 wenden

  • wenn keine der oben genannten Sozialleistungen, aber wirtschaftliche Jugendhilfe (Übernahme der Kinderbetreuungskosten in Kindertageseinrichtungen) vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien bezogen werden

==> Hier bitte an das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Fürth, Königsplatz 2, 90762 Fürth

  • als Schüler /in oder Meister-BAföG in Vollzeit beziehen (bitte Ausweis und aktuellen BAföGBescheid mitbringen

==> Hier bitte an das Schulverwaltungsamt der Stadt Fürth, Wasserstraße 4, 90762 Fürth, 1. Stock, Zimmer 113 wenden

Wer hat Anspruch auf den Fürth-Pass?

Den Fürth-Pass erhalten Bürgerinnen und Bürger, die in der Kleeblattstadt (Stadt Fürth, nicht Landkreis Fürth!) gemeldet sind und die:

  • laufend Leistungen des Jobcenters Fürth (Arbeitslosengeld II) beziehen. (Ausgabestelle ist in diesem Fall die Bürgerinformation. Bitte bringen SieIhren Personalausweis und den gültigen Bescheid des Jobcenters mit. Ein besonderer Antrag ist nicht erforderlich.)
  • Wohngeld oder Leistungen der Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt sowie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. (Diese Personengruppe erhält den Pass beim zuständigen Sachbearbeiter im Sozialamt.)
  • keine der vorgenannten Sozialleistungen, jedoch wirtschaftliche Jugendhilfe (Übernahme der Kinderbetreuungskosten in Kindertageseinrichtungen) vom Jugendamt der Stadt Fürth erhalten. (In diesem Fall ist der zuständige Sachbearbeiter im Jugendamt der Ansprechpartner).
Welche Vorteile habe ich mit dem Fürth-Pass?

Fürth-Pass-Inhaber erhalten auf die Eintrittskarten dieser Reihe 50 Prozent Ermäßigung. Eine Übersicht der Vorteile mit dem Fürth-Pass finden Sie HIER. (Auf das Wort HIER klicken).

Stand 24.03.2024 - Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)