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Eigenwohnraum; Beantragung einer Förderung

Der Staat fördert das Schaffen oder den Erwerb von Eigenwohnraum (eigenes Haus oder Eigentumswohnung zur Eigennutzung).

Beschreibung

Zweck

Die Förderung soll dazu beitragen, Wohnungssuchenden die Bildung von Wohneigentum durch den Bau oder Erwerb eines Hauses oder einer Eigentumswohnung zu eigenen Wohnzwecken (= Selbstnutzung, Art. 3 Abs. 1 Satz 4 des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes, BayWoFG) zu ermöglichen.

Gegenstand

Der Staat fördert im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms das Schaffen oder den Erwerb von Eigenwohnraum.

Zuwendungsempfänger

Haushalte, die sich nicht nur vorübergehend im Bundesgebiet aufhalten und rechtlich und tatsächlich in der Lage sind, für ihren Haushalt auf längere Dauer einen Wohnsitz als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen zu begründen und dabei einen selbstständigen Haushalt zu führen.

Die Förderung des Erwerbs von Eigenwohnraum ist ausgeschlossen, wenn Verkäufer und Käufer in gerader Linie verwandt sind.

Zuwendungsfähige Kosten

Beim Bau von Wohnraum sind die Gesamtkosten im Sinn der §§ 5 bis 8 Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz (Zweite Berechnungsverordnung - II. BV) (= Grundstücks- Bau- und Baunebenkosten) förderfähig.

Beim Erwerb von Wohnraum sind der Kaufpreis sowie die Erwerbskosten; bei einem Zweiterwerb (= gebrauchter Wohnraum) sind darüber hinaus die Kosten von erforderlichen Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen förderfähig.

Art und Höhe

Die Förderung erfolgt mit einem auf die Dauer von 15 Jahren zinsgünstigen Baudarlehen (0,5 Prozent Zins).

Voraussetzungen

  • Durch die Förderung können nur Haushalte begünstigt werden, deren Einkommen die in Art. 11 Abs. 1 BayWoFG bezeichneten Einkommensgrenzen nicht übersteigt.
  • Gefördert wird mit einem Darlehen und einem einmaligen Zuschuss für Haushalte mit Kindern. Das Darlehen darf beim Bau und Ersterwerb höchstens 30 Prozent und beim Zweiterwerb 40 Prozent der förderfähigen Kosten betragen. Für den Zweiterwerb wird zudem ein Zuschuss von 10 Prozent der Gesamtkosten bis zu einem maximalen Betrag in Höhe von 50.000 Euro gewährt.
  • Vor der Bewilligung der Fördermittel darf mit dem Bauvorhaben nicht begonnen werden.


Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.

Verfahrensablauf

Das Verfahren ist zweistufig:

  1. Der Antrag ist bei der Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt, kreisfreie Stadt) mittels der dafür vorgesehenen Formulare und Unterlagen einzureichen. Die Bewilligung erfolgt durch die Kreisverwaltungsbehörde.
  2. Die Darlehenszusage und Zustellung des Bewilligungsbescheids erfolgt durch die Bayerische Landesbodenkreditanstalt.

Die Auszahlung erfolgt nach Baufortschritt und ist bei der Kreisverwaltungsbehörde zu beantragen.

Für die Beratung sind die Landratsämter oder kreisfreien Städte zuständig.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweise zum Grundstück oder Erbbaurecht
  • Nachweise über Fremd- und Eigenmittel
  • Nachweise über das Haushaltseinkommen
  • Sonstige Nachweise (z. B. bei einer Baubetreuung)
  • Bautechnische Unterlagen zum Bauvorhaben

Formulare

Antrag "Eigenwohnraum und Mietwohnraum im Zweifamilienhaus" - Stabau Ia
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Erläuterungen zum Ausfüllen des Antrags "Eigenwohnraum und Mietwohnraum im Zweifamilienhaus" - Stabau Ia
Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

Einkommenserklärung des Antragstellers (Stabau III a)
Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

Einkommenserklärung für weitere Haushaltsangehörige (Stabau III b)
Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

Erläuterungen zur Einkommenserklärung des Antragstellers und weiterer Haushaltsangehörigen
Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

Nachweis "Einnahmen- und Ausgabenübersicht für geförderte Wohngebäude" - Stabau IV
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Ratenabruf - Bayerisches Wohnungsbauprogramm beziehungsweise Zinsverbilligungsprogramm, Neubau und Ersterwerb - RA 1
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Ratenabruf - Bayerisches Wohnungsbauprogramm beziehungsweise Zinsverbilligungsprogramm, Zweiterwerb - RA 2
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Ratenabruf - Bayerisches Wohnungsbauprogramm, Gebäudeänderung und Gebäudeerweiterung - RA 3
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Kosten

Das Antrags- und Bewilligungsverfahren ist kostenfrei.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
verwaltungsgerichtliche Klage

Weiterführende Links

Förderung von Wohneigentum

Juristische Grundlagen, Antragsformular und Merkblatt

Verwandte Themen

Stand 07.12.2023 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)

Stand 15.02.2024 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth