Altersrentenanträge; Auskunft und Information
Die gesetzliche Rentenversicherung kennt verschiedene Altersrenten. Sie alle haben unterschiedliche Zugangsbedingungen und passen sich so den Lebensläufen der betreffenden Personengruppen an.
Bei allen Angelegenheiten ist zwingend die Vorlage einer aktuellen Rentenauskunft mit Versicherungsverlauf notwendig (Bei Hinterbliebenenrenten der Versicherungsverlauf des Verstorbenen). Dieser kann bei der Deutschen Rentenversicherung angefordert werden. Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Checkliste.
Bitte beachten Sie, dass Altersrentenanträge erst 3 - 4 Monate vor Rentenbeginn beantragt werden können.
Persönliche Vorsprachen im Arbeitsbereich Rentenangelegenheiten des Amtes für Soziales, Wohnen und Seniorenangelegenheiten sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte beachten Sie, dass der Arbeitsbereich Rentenangelegenheiten derzeit nur eingeschränkt erreichbar ist.
Für Fragen rund um das Thema Rente, wie auch Rentenberatung wenden Sie sich bitte an die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern in Nürnberg unter der Telefonnummer 0911 23423 – 100 oder dem Servicetelefon unter 0800 1000 4800.
Umfassende Informationen finden Sie direkt bei der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern.
Telefonische Auskünfte des Versicherungsamts
Beschreibung
Die gesetzliche Rentenversicherung kennt verschiedene Altersrenten. Sie alle haben unterschiedliche Zugangsbedingungen und passen sich so den Lebensläufen der betreffenden Personengruppen an.
Die Altersrenten – Voraussetzungen und Varianten
Bevor Sie eine Altersrente erhalten können, müssen Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen. Neben der Vollendung eines bestimmten Lebensalters betrifft dies noch die vorgesehene Mindestversicherungszeit (Wartezeit). Für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen muss zusätzlich eine Schwerbehinderung vorliegen.
Die Altersrenten
Die Varianten der Altersrente haben unterschiedliche Bezeichnungen:
- Regelaltersrente
- Altersrente für besonders langjährig Versicherte
- Altersrente für langjährig Versicherte
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Die Regelaltersrente können Sie mit nur fünf Jahren Versicherungszeit erhalten. Das ist die geringste aller Wartezeiten. (Die Wartezeit ist die Zeit, die Sie mindestens der gesetzlichen Rentenversicherung angehört
haben müssen, um Anspruch auf eine der verschiedenen Renten zu haben.)
Die Altersgrenze für diese Rente wird zurzeit schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben.
Weitere Informationen zur Beantragung von Altersrente entnehmen Sie bitte der folgenden Informationsbroschüre.
Zur Informationsbroschüre Altersrente
Hinweis: Zur Nutzung dieses Dokuments ist der Acrobat Reader notwendig. Dieser ist kostenfrei im Internet verfügbar. Die Stadt Fürth kann diesen aus rechtlichen Gründen nicht bereitstellen.
Voraussetzungen
- Die notwendigen und mitzubringenden Unterlagen entnehmen Sie bitte der Checkliste.
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Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
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Stand 21.10.2022 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth