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Reinhaltung und Überwuchs; Information

Die Anlieger sind grundsätzlich verpflichtet, innerhalb geschlossener Ortslage die gewidmeten Straßen und Wege um ihr Anwesen herum zu reinigen und Pflanzen, die aus ihrem Anwesen herauszuwachsen, so einzukürzen, dass niemand gefährdet wird.

Beschreibung

Die Stadt Fürth hat eine Reinhaltungsverordnung erlassen, welche die Grundstückseigentümer verpflichtet, Straßen und Gehwege zu reinigen, soweit dies nicht kostenpflichtig durch die städtische Straßenreinigung geschieht. Ferner sind die Grundstückseigentümer verpflichtet, Gehwege (bis zu einer Höhe von 2,50 m) und Straßen (bis zu einer Höhe von 4,50 m) frei von Überwuchs aus ihren Grundstücken zu halten.

Rechtsgrundlagen

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Stand 08.12.2022 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth