Fürther Serviceportal

Soziale Angelegenheiten; Auskunft

Sie können unter anderem von der Gemeinde und dem Landratsamt Auskünfte in sozialen Angelegenheiten erhalten.

Bei allen Angelegenheiten ist zwingend die Vorlage einer aktuellen Rentenauskunft mit Versicherungsverlauf notwendig (Bei Hinterbliebenenrenten der Versicherungsverlauf des Verstorbenen). Dieser kann bei der Deutschen Rentenversicherung angefordert werden. Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Checkliste.

Telefonische Auskünfte des Versicherungsamts

Bitte beachten Sie, dass telefonische Auskünfte von Montag bis Freitag nur von 07.30 bis 9.00 Uhr unter 0911 - 974 1609 möglich sind. Außerhalb dieser Zeiten ist keine telefonische Erreichbarkeit möglich.

Beschreibung

Kostenlose Auskünfte erteilen die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung sowie in Bayern, als Angelegenheit des eigenen Wirkungskreises, auch die Landratsämter und kreisfreien Städte. Die Auskunft erstreckt sich auf die Benennung der zuständigen Leistungsträger sowie auf alle Sach- und Rechtsfragen, die für die Auskunftssuchenden von Bedeutung sein können und zu deren Beantwortung die Auskunftstelle imstande ist.

Die Versicherungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte erteilen Auskunft in allen Angelegenheiten der Sozialversicherung.

In Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung bieten die Rentenversicherungsträger, ihre Auskunfts- und Beratungsstellen, ihre Versichertenberater sowie die Versicherungsämter der Kreise und kreisfreien Städte und die Gemeindeverwaltungen kostenlos Auskunft und individuelle Beratung an.

In Fragen der Sozialhilfe und der Kriegsopferfürsorge geben die Träger der Sozialhilfe und der Kriegsopferfürsorge (Sozialhilfeverwaltungen und Kriegsopferfürsorgestellen bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten, Bezirke, Zentrum Bayern Familie und Soziales) Rat und Auskunft. Sie beraten auch in sonstigen sozialen Angelegenheiten, sofern das nicht durch andere Stellen (so in erster Linie Verbände der freien Wohlfahrtspflege) geschieht.

In Fragen der Kinder- und Jugendhilfe stehen die Jugendämter in den kreisfreien Städten und Landkreisen zur Verfügung. Auskünfte und Beratung bei Schwangerschaftsproblemen siehe unter "Verwandte Themen". Weitere Auskünfte zu Unterstützungsleistungen für Familien siehe auch unter "Verwandte Themen".

In allen übrigen sozialen Angelegenheiten geben auch die für Leistungsgewährung jeweils zuständigen Stellen Auskunft. Staatsbürger mit geringem Einkommen können in Rechtsangelegenheiten des täglichen Lebens eine unentgeltliche oder nahezu kostenlose Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt oder beim zuständigen Amtsgericht erhalten.

Ferner steht das Zentrum Bayern Familie und Soziales für Fragen zu folgenden Leistungen zur Verfügung:

  • Elterngeld
  • Bayerisches Familiengeld
  • Familienerholung in Familienferienstätten

Auskünfte und Beratung bei AIDS siehe unter "Verwandte Themen".

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • Die erforderlichen Unterlagen sind vom Einzelfall abhängig.

Rechtsgrundlagen

Verwandte Themen

Obdachlosigkeit; Inanspruchnahme von Hilfestellungen zur Vermeidung

Schwerbehindertenausweis; Beantragung

Pflege; Beratung für Pflegebedürftige sowie ihre Zu- und Angehörigen

Sozialhilfe; Beantragung von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Schwangerschaft; Beratung

Sozialhilfe; Beantragung von Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

AIDS; Beratung

Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung; Beantragung

Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung; Beantragung der Regelaltersrente

Witwen- und Witwerrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung; Beantragung

Elterngeld; Beantragung

Erziehungsrente; Beantragung

Sozialhilfe; Beantragung von Hilfe zum Lebensunterhalt

Eltern- und Familienbildung; Inanspruchnahme von Angeboten

Familien in Not; Beantragung von Hilfen

Familiengeld; Beantragung

Erholungsaufenthalt in Familienferienstätten; Beantragung einer Förderung

Stand 22.12.2023 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

Stand 30.07.2024 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth