Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Unter "Öffentliche Sicherheit und Ordnung" wird eine große Bandbreite verschiedenster Aufgaben, die das öffentliche Leben betreffen, zusammengefasst. Wir informieren Sie z. B. über die Feuerwehr und Polizei sowie über das Versammlungs- und Waffenrecht.
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Dienstleistung Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssammler; Beantragung
Wenn Sie Waffen und/oder Munition sammeln wollen, müssen Sie bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis beantragen.
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) Online-Verfahren -
Dienstleistung Schießerlaubnisschein; Beantragung
Die Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe wird durch einen Erlaubnisschein durch die zuständige Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt) erteilt.
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) Online-Verfahren -
Dienstleistung Straßennutzung; Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis für Kreis-, Gemeinde- oder Ortsdurchfahrtsstraßen
Wenn Sie Kreis-, Gemeinde- oder Ortsdurchfahrten von Kreis-, Staats- oder Bundesstraßen („Ortsdurchfahrtsstraßen“) nicht nur für verkehrliche Zwecke, sondern auch für Ihre eigenen Interessen oder gewerblichen Aktivitäten in Anspruch nehmen wollen, benötigen Sie hierfür eine Sondernutzungserlaubnis.
Tiefbauamt (TfA) Online-Verfahren -
Dienstleistung Veranstaltungsraum; Anzeige einer vorübergehenden Verwendung
Sie müssen eine Veranstaltung mit mehr als 200 Besuchern, die nur vorübergehend in einem Raum durchgeführt werden soll, der nicht als Versammlungsraum genehmigt ist, anzeigen.
Bauaufsicht (BaF) -
Dienstleistung Versammlung; Anzeige
Möchten Sie eine ortsfeste oder sich fortbewegende öffentliche Versammlung unter freiem Himmel durchführen, müssen Sie diese rechtzeitig bei der zuständigen Behörde anzeigen. Die Anzeige wird im Regelfall von der Behörde bestätigt und kann mit Beschränkungen verbunden werden.
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) Online-Verfahren -
Dienstleistung Waffen und Munition; Beantragung einer Erlaubnis zum Verbringen und zur Mitnahme
Sie benötigen eine Erlaubnis zum Verbringen und zur Mitnahme von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Waffengesetzes.
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) -
Dienstleistung Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden; Anzeige des Verlustes
Wenn Sie eine Waffe, Munition oder eine waffenrechtliche Erlaubnis, wie Waffenbesitzkarte oder Mitnahmeerlaubnis verloren haben, dann müssen Sie dies anzeigen.
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) Online-Verfahren -
Dienstleistung Waffen; Allgemeine Informationen
Der Umgang mit Waffen - Erwerb, Besitz, Führen, Transport, Überlassen, Herstellen, Behandeln usw. - ist entweder frei, an ein Alterserfordernis gebunden, erlaubnispflichtig oder generell verboten. Der Erwerb und Besitz von Munition ist ähnlich geregelt.
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) -
Dienstleistung Waffen; Anzeige des Erwerbs oder der Überlassung
Wenn Sie eine Waffenbesitzkarte besitzen und eine Schusswaffe erwerben oder jemandem überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen anzeigen.
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) Online-Verfahren -
Dienstleistung Waffen; Informationen zur Erlaubnis
Der Umgang mit Waffen oder Munition bedarf der Erlaubnis. Umgang mit einer Waffe oder Munition hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) Online-Verfahren