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Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Unter "Öffentliche Sicherheit und Ordnung" wird eine große Bandbreite verschiedenster Aufgaben, die das öffentliche Leben betreffen, zusammengefasst. Wir informieren Sie z. B. über die Feuerwehr und Polizei sowie über das Versammlungs- und Waffenrecht.

Bürgerkategorien
Dienststelle
Durchführung

11 bis 20 von 27 Ergebnissen

  1. Dienstleistung

    Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssammler; Beantragung

    Wenn Sie Waffen und/oder Munition sammeln wollen, müssen Sie bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis beantragen.

    Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) Online-Verfahren
  2. Dienstleistung

    Schießerlaubnisschein; Beantragung

    Die Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe wird durch einen Erlaubnisschein durch die zuständige Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt) erteilt.

    Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) Online-Verfahren
  3. Dienstleistung

    Straßennutzung; Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis für Kreis-, Gemeinde- oder Ortsdurchfahrtsstraßen

    Wenn Sie Kreis-, Gemeinde- oder Ortsdurchfahrten von Kreis-, Staats- oder Bundesstraßen („Ortsdurchfahrtsstraßen“) nicht nur für verkehrliche Zwecke, sondern auch für Ihre eigenen Interessen oder gewerblichen Aktivitäten in Anspruch nehmen wollen, benötigen Sie hierfür eine Sondernutzungserlaubnis.

    Tiefbauamt (TfA) Online-Verfahren
  4. Dienstleistung

    Veranstaltungsraum; Anzeige einer vorübergehenden Verwendung

    Sie müssen eine Veranstaltung mit mehr als 200 Besuchern, die nur vorübergehend in einem Raum durchgeführt werden soll, der nicht als Versammlungsraum genehmigt ist, anzeigen.

    Bauaufsicht (BaF)
  5. Dienstleistung

    Versammlung; Anzeige

    Möchten Sie eine ortsfeste oder sich fortbewegende öffentliche Versammlung unter freiem Himmel durchführen, müssen Sie diese rechtzeitig bei der zuständigen Behörde anzeigen. Die Anzeige wird im Regelfall von der Behörde bestätigt und kann mit Beschränkungen verbunden werden.

    Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) Online-Verfahren
  6. Dienstleistung

    Waffen und Munition; Beantragung einer Erlaubnis zum Verbringen und zur Mitnahme

    Sie benötigen eine Erlaubnis zum Verbringen und zur Mitnahme von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Waffengesetzes.

    Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA)
  7. Dienstleistung

    Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden; Anzeige des Verlustes

    Wenn Sie eine Waffe, Munition oder eine waffenrechtliche Erlaubnis, wie Waffenbesitzkarte oder Mitnahmeerlaubnis verloren haben, dann müssen Sie dies anzeigen.

    Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) Online-Verfahren
  8. Dienstleistung

    Waffen; Allgemeine Informationen

    Der Umgang mit Waffen - Erwerb, Besitz, Führen, Transport, Überlassen, Herstellen, Behandeln usw. - ist entweder frei, an ein Alterserfordernis gebunden, erlaubnispflichtig oder generell verboten. Der Erwerb und Besitz von Munition ist ähnlich geregelt.

    Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA)
  9. Dienstleistung

    Waffen; Anzeige des Erwerbs oder der Überlassung

    Wenn Sie eine Waffenbesitzkarte besitzen und eine Schusswaffe erwerben oder jemandem überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen anzeigen.

    Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) Online-Verfahren
  10. Dienstleistung

    Waffen; Informationen zur Erlaubnis

    Der Umgang mit Waffen oder Munition bedarf der Erlaubnis. Umgang mit einer Waffe oder Munition hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.

    Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) Online-Verfahren