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Sterbefall

Ein Sterbefall ist mit vielen Erledigungen und Behördengängen verbunden. Wir unterstützen Sie mit Informationen rund um das Bestattungswesen in Bayern und geben erste Anhaltspunkte, was Sie nach einem Todesfall bedenken müssen.

Bürgerkategorien
Dienststelle
Durchführung

11 bis 15 von 15 Ergebnissen

  1. Dienstleistung

    Personenstandsurkunde; Beantragung

    Die Standesämter stellen Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden sowie Abschriften aus den jeweiligen Registern aus.

    Standesamt - Urkundenstelle Online-Verfahren
  2. Dienstleistung

    Sozialhilfe; Beantragung der Übernahme von Bestattungskosten

    Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden auf Antrag vom Sozialamt übernommen, soweit es den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen.

    Sozialamt (SzA) Online-Verfahren
  3. Dienstleistung

    Sterbefall im Ausland; Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Sterberegister

    Ein Sterbefall im Ausland kann im deutschen Sterberegister nachbeurkundet werden.

    Standesamt - Sterbefall im Ausland Online-Verfahren
  4. Dienstleistung

    Sterbefall; Anzeige

    Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist. Anzeigepflichtig sind Bestattungsunternehmen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie sonstige Einrichtungen.

    Standesamt - Anzeige von Sterbefällen Online-Verfahren
  5. Dienstleistung

    Sterbeurkunde; Beantragung

    Im Todesfall können Angehörige einer verstorbenen Person eine Sterbeurkunde beantragen.

    Standesamt - Urkundenstelle Online-Verfahren