Sterbefall
Ein Sterbefall ist mit vielen Erledigungen und Behördengängen verbunden. Wir unterstützen Sie mit Informationen rund um das Bestattungswesen in Bayern und geben erste Anhaltspunkte, was Sie nach einem Todesfall bedenken müssen.

Allgemeines
Informieren Sie sich allgemein über das Bestattungswesen in Bayern.

Anzeige des Sterbefalls
Ist eine Person verstorben, muss der Tod von einer Ärztin oder einem Arzt offiziell festgestellt werden. Sie erhalten eine Todesbescheinigung, mit der Sie dann den Todesfall beim Standesamt anzeigen müssen.

Bestattung
In Deutschland gilt Bestattungspflicht für Verstorbene. Informieren Sie sich z. B. über die Kosten, die für eine Beerdigung anfallen oder über die Vergabe von Grabplätzen.

Überführung
Soll die verstorbene Person nach dem Todesfall an einem anderen Ort bestattet werden, müssen Sie die Überführung beantragen und möglicherweise einen Leichenpass ausstellen lassen (z. B. bei Überführung in bestimmte Bundesländer oder ins Ausland).
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Dienstleistung Bestattungseinrichtungen; Herstellung und Unterhaltung
Die Gemeinden sind verpflichtet, die erforderlichen Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume, herzustellen und zu unterhalten.
Standesamt (StdA) -
Dienstleistung Bestattungsrecht; Behördliche Überwachung
Die Gemeinden und Landratsämter haben dafür zu sorgen, dass die Vorschriften des bayerischen Bestattungsrechts eingehalten werden. Sie können die hierzu im Einzelfall erforderlichen Anordnungen treffen.
Standesamt (StdA) -
Dienstleistung Grabmal; Beantragung einer Genehmigung
Gemeinden können in ihren Friedhofssatzungen eine Genehmigungspflicht für Grabmale vorsehen.
Standesamt (StdA) -
Dienstleistung Grabplatz; Beantragung eines Nutzungsrechts
Bei der Vergabe einer Grabstelle auf einem gemeindlichen Friedhof räumt die Gemeinde dem Bürger ein befristetes, gebührenpflichtiges Nutzungsrecht ein.
Standesamt (StdA) Online-Verfahren -
Dienstleistung Leichenpass; Beantragung der Ausstellung
Ein Leichenpass ist bei Überführungen innerhalb des Bundesgebietes oder ins Ausland erforderlich, wenn das Land, in das eine Leiche überführt werden soll oder ein auf der Fahrt berührtes Land, einen Leichenpass verlangt.
Standesamt (StdA) -
Dienstleistung Leichenschau und Bestattung; Beantragung einer Genehmigung zur Beisetzung außerhalb eines Friedhofs
Das Bestattungsrecht enthält Vorschriften insbes. zur Leichenschau, zur Überführung von Leichen sowie zur Bestattung. Leichen und Aschenreste Verstorbener müssen im Regelfall auf Friedhöfen beigesetzt werden. Ausnahmen vom Friedhofszwang unterliegen strengen Voraussetzungen.
Standesamt (StdA) -
Dienstleistung Leichenüberführung; Beantragung der Beförderung in einem anderen Fahrzeug
Mit der Überführung einer Leiche können Sie ein Bestattungsunternehmen beauftragen. Solche Unternehmen verfügen über die hierfür geeigneten Fahrzeuge.
Standesamt (StdA) -
Dienstleistung Personenstandsurkunde; Beantragung
Die Standesämter stellen Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden sowie Abschriften aus den jeweiligen Registern aus.
Standesamt (StdA) Online-Verfahren -
Dienstleistung Sozialhilfe; Beantragung der Übernahme von Bestattungskosten
Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden auf Antrag vom Sozialamt übernommen, soweit es den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen.
Sozialamt (SzA) -
Dienstleistung Sterbefall im Ausland; Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Sterberegister
Ein Sterbefall im Ausland kann im deutschen Sterberegister nachbeurkundet werden.
Standesamt (StdA)