Heirat
Sie haben einen Menschen gefunden, mit dem Sie den Bund des Lebens eingehen möchten? Rund um die Hochzeit gibt es eine Menge zu organisieren – wir bieten Ihnen erste Anhaltspunkte und Hinweise.

Anmeldung der Eheschließung
Wenn Sie den Bund fürs Leben eingehen möchten, müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt anmelden.

Heirat im Ausland
Falls Sie im Ausland heiraten möchten, müssen Sie vor und nach der Heirat einiges organisieren. Deutsche müssen sich ggf. ein Ehefähigkeitszeugnis ausstellen lassen. Das zuständige Standesamt informiert, unter welchen Voraussetzungen ausländische Eheurkunden anerkannt werden.

Nach der Heirat
Nach der Eheschließung gibt es einiges zu organisieren. So ändert sich z. B. Ihre Steuerklasse oder – wenn gewollt – auch Ihr Familienname.

Standesamtliche Trauung
Um gesetzlich anerkannt zu sein, muss eine Ehe standesamtlich geschlossen werden. Wir bieten Ihnen Informationen zum Ablauf von Eheschließungen im In- und Ausland und zu den damit verbundenen Themen.
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Dienstleistung Ehename; Erklärung
Die Ehegatten können als Ehenamen den Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen eines Ehegatten zum gemeinsamen Familiennamen bestimmen.
Standesamt (StdA) -
Dienstleistung Eheschließung im Ausland; Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Eheregister
Eine Eheschließung im Ausland kann im deutschen Eheregister nachbeurkundet werden.
Standesamt (StdA) -
Dienstleistung Eheschließung im Ausland; Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses
Sie können für eine Eheschließung oder die Begründung einer Lebenspartnerschaft im Ausland die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses beantragen.
Standesamt (StdA) -
Dienstleistung Eheschließung im Ausland; Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses
Sie können für eine Eheschließung oder die Begründung einer Lebenspartnerschaft im Ausland die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses beantragen.
Standesamt (StdA) -
Dienstleistung Eheschließung im In- und Ausland; Vollzug
Eine Ehe kann grundsätzlich in jedem deutschen Standesamt geschlossen werden. Eine Eheschließung im Ausland wird anerkannt, wenn sie vor dem zuständigen Organ geschlossen wurde.
Standesamt (StdA) -
Dienstleistung Eheschließung; Anmeldung
Die Eheschließenden müssen die Eheschließung beim Standesamt anmelden, damit dieses überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Eheschließung vorliegen.
Standesamt (StdA) -
Dienstleistung Eheurkunde; Beantragung
Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Eheregisters eine Eheurkunde ausstellen lassen.
Standesamt (StdA) Online-Verfahren -
Dienstleistung Personenstandsurkunde; Beantragung
Die Standesämter stellen Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden sowie Abschriften aus den jeweiligen Registern aus.
Standesamt (StdA) Online-Verfahren