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Standesamtliche Trauung

Um gesetzlich anerkannt zu sein, muss eine Ehe standesamtlich geschlossen werden. Wir bieten Ihnen Informationen zum Ablauf von Eheschließungen im In- und Ausland und zu den damit verbundenen Themen.

Bürgerkategorien
Dienststelle

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  1. Dienstleistung

    Ehename; Erklärung

    Die Ehegatten können als Ehenamen den Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen eines Ehegatten zum gemeinsamen Familiennamen bestimmen.

    Standesamt - Namensrechtliche Erklärung
  2. Dienstleistung

    Eheschließung im In- und Ausland; Vollzug

    Eine Ehe kann grundsätzlich in jedem deutschen Standesamt geschlossen werden. Eine Eheschließung im Ausland wird anerkannt, wenn sie vor dem zuständigen Organ geschlossen wurde.

    Standesamt (StdA)
  3. Dienstleistung

    Eheschließung; Anmeldung

    Die Eheschließenden müssen die Eheschließung beim Standesamt anmelden, damit dieses überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Eheschließung vorliegen.

    Standesamt - Anmeldung zur Eheschließung