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Rund um Führerscheine

Um in Deutschland ein Kraftfahrzeug lenken zu dürfen, benötigen Sie einen Führerschein. Informieren Sie sich über den Erwerb eines Führerscheins, die Umschreibung von ausländischen Führerscheinen und was Sie tun können, wenn Sie Ihren Führerschein verloren haben oder er Ihnen gestohlen oder entzogen wurde.

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Durchführung

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  1. Dienstleistung

    Abholung von Führerscheinen

    Eine sog. Karteikartenabschrift ist ein Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister der Fahrerlaubnisbehörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat, und gibt Auskunft über Ihre Fahrerlaubnisdaten.

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  2. Dienstleistung

    Fahrerlaubnis für Bus und Lkw; Beantragung der Verlängerung der Geltungsdauer

    Die Fahrerlaubnisse für Lkw und Bus gelten nur befristet. Die Verlängerung der Geltungsdauer müssen Sie bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragen.

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  3. Dienstleistung

    Fahrerlaubnis; Beantragung für Klasse AM, A1, A2 oder A

    Sie können eine Fahrerlaubnis der Klasse AM, A1, A2 oder A beantragen.

    Sachgebiet Führerscheinstelle
  4. Dienstleistung

    Fahrerlaubnis; Beantragung für begleitetes Fahren ab 17

    Junge Fahranfänger haben die Möglichkeit, bereits mit 17 Jahren in Begleitung eines erfahrenen Führerscheininhabers ein Kraftfahrzeug der Klasse B zu führen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

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  5. Dienstleistung

    Fahrerlaubnis; Beantragung für die Klasse T

    Wenn Sie leistungsstärkere Kraftfahrzeuge in der Landwirtschaft fahren möchten, müssen Sie die Fahrerlaubnis Klasse T, den "Großen Traktorführerschein", beantragen.

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  6. Dienstleistung

    Führerschein zur Fahrgastbeförderung; Beantragung

    Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.

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  7. Dienstleistung

    Führerschein zur Fahrgastbeförderung; Beantragung der Verlängerung

    Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.

    Sachgebiet Führerscheinstelle
  8. Dienstleistung

    Führerschein; Anordnung von Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem (Punktesystem)

    Die im Fahreignungsregister (FAER) beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg eingetragenen Verkehrsstraftaten und Ordnungswidrigkeiten werden je nach Schwere mit 1 bis 3 Punkten bewertet. Inhaltlich soll das Punktsystem nicht nur der Feststellung von Defiziten bei der Kraftfahreignung dienen, sondern dem Kraftfahrer auch Hilfestellungen geben, diese Defizite zu beheben und das Erreichen von 8 Punkten und damit die Entziehung der Fahrerlaubnis zu vermeiden.

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  9. Dienstleistung

    Führerschein; Anordnung von Probezeitmaßnahmen

    Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese - mit Ausnahme der Klassen AM, L und T - auf Probe erteilt. Die Probezeit dauert zwei Jahre. Der Fahranfänger unterliegt in der Probezeit besonderen Regeln, die der hohen Unfallgefährdung entgegenwirken sollen. Die Fahrerlaubnisbehörden müssen bestimmte Maßnahmen ergreifen, wenn der Fahranfänger sich in der Probezeit nicht bewährt.

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  10. Dienstleistung

    Führerschein; Beantragung der Fahrerlaubnis und der Erweiterung einer bestehenden Fahrerlaubnis

    Wenn Sie auf öffentlichen Verkehrsflächen ein Kraftfahrzeug führen wollen, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis, die zum Führen dieses Fahrzeugs berechtigt. Die Fahrerlaubnis wird durch den Führerschein nachgewiesen.

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