Immobilien und Verkehr
Lage, Grundstück, Kundennähe, Erreichbarkeit, Konkurrenz und behördliche Auflagen sind wichtige Faktoren für den Standort Ihres Unternehmens.

Bauplanung
Möchten Sie ein Gebäude bauen? Bevor Sie mit dem Bauvorhaben beginnen, sollten Sie sich z. B. über Bebauungs- und Flächennutzungspläne, relevante baurechtliche Vorschriften oder Förderungen informieren.

Bauverfahren
Was müssen Sie als Unternehmerin oder Unternehmer im Bauverfahren beachten? Gibt es Bauvorhaben, die Sie ohne Genehmigung durchführen können? In diesem Kapitel finden Sie Antworten auf diese und weitere Fragen.

Besondere Erlaubnisse im Verkehr
Benötigen Sie für die Ausübung Ihrer Berufstätigkeit besondere Erlaubnisse im Verkehr? Wir informieren Sie z. B. über den gewerblichen Güterverkehr oder Gefahrenguttransport.

Brandschutz und sonstige Auflagen
Der Brandschutz nimmt in der Bayerischen Bauordnung neben den materiell rechtlichen Anforderungen, die an Gebäude und bauliche Anlagen gestellt werden, einen breiten Raum ein.

Entsorgung von Gewerbeabfällen

Erschließung und Infrastruktur
Bei der Existenzgründung müssen Sie auch Ihre Versorgungsmöglichkeiten am zukünftigen Standort prüfen. Ist Ihre Versorgung mit Rohstoffen, Waren, Verbrauchsgütern, Wasser, Energie etc. gesichert?

Finanzielle Hilfen und Förderprogramme
Unternehmen können für den Bau, Kauf oder die Anmietung von Immobilien finanzielle Hilfen und Förderungen erhalten.

Kauf, Verkauf, Miete und Pacht von Gewerbegrundstücken
Grundstückskosten, Miete, Erschließungsbeiträge, Energiepreise und vieles mehr beeinflussen den laufenden Betrieb Ihres Unternehmens. Informieren Sie sich darüber, was Sie bei Gewerbegrundstücken beachten müssen.

Kauf, Verkauf, Miete und Pacht von gewerblichen Gebäuden
Gebäudekosten, Miete, Energiepreise und vieles mehr beeinflussen den laufenden Betrieb Ihres Unternehmens. Lesen Sie mehr darüber, was beim Kauf oder Verkauf beziehungsweise bei der Anmietung oder Pacht von gewerblichen Gebäuden wichtig ist.

Standortsuche
Die Wahl des richtigen Standorts kann für den Erfolg Ihres Unternehmens entscheidend sein. Beratungsangebote und Standortinformationssystem helfen Ihnen, den für Sie besten Standort zu finden. Informieren Sie sich auch über regionale Förderprogramme, die Ihnen bei der Betriebsansiedlung helfen.
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Dienstleistung Bauakten; Beantragung der Einsichtnahme
Bauakten von laufenden bauaufsichtlichen Verfahren oder abgeschlossene (archivierte) Verfahrensakten können von auskunftsberechtigten Personen eingesehen werden.
Tiefbauamt (TfA) -
Dienstleistung Baugebiet; Erschließung
Unter Erschließung ist die Herstellung bzw. Unterhaltung von Anlagen zu verstehen, die für die bauliche Nutzung von Grundstücken erforderlich ist.
Tiefbauamt (TfA) -
Dienstleistung Baugenehmigungsverfahren; Auskunft über den Bearbeitungsstand
Wenn Sie eine Baugenehmigung beantragt haben, können Sie sich online über den Bearbeitungsstand informieren.
Bauaufsicht (BaF) Online-Verfahren -
Dienstleistung Bauliche Anlage; Anzeige der Beseitigung
Bestimmte bauliche Anlagen dürfen Sie erst beseitigen, wenn Sie die beabsichtigte Beseitigung vorab anzeigen. Die Beseitigung einer baulichen Anlage muss, sofern sie nicht verfahrensfrei ist, angezeigt werden.
Bauaufsicht (BaF) -
Dienstleistung Baumfällung oder Baumveränderung; Beantragung
Bevor Sie einen Baum, auch wenn er sich auf Ihrem eigenen Grund und Boden befindet, fällen, sollten Sie sich bei Ihrer Gemeinde erkundigen, ob sie eine Baumschutzverordnung erlassen hat. Bäume dürfen dann ggf. nur mit Genehmigung gefällt oder zurückgeschnitten werden.
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) Online-Verfahren -
Dienstleistung Bauvorhaben; Anzeige der Nutzungsaufnahme
Sie müssen die Aufnahme der Nutzung einer baulichen Anlage vorher anzeigen. Dies gilt nicht für verfahrensfreie Vorhaben.
Bauaufsicht (BaF) -
Dienstleistung Bauvorhaben; Anzeige des Baubeginns
Sie müssen den Baubeginn vorher anzeigen. Dies gilt für den Ausführungsbeginn genehmigungspflichtiger Vorhaben sowie die Wiederaufnahme von Bauarbeiten nach einer Unterbrechung von mehr als 6 Monaten.
Bauaufsicht (BaF) -
Dienstleistung Bauvorhaben; Beantragung der Verlängerung einer Baugenehmigung oder eines Vorbescheids
Sie können Ihre Baugenehmigung, Teilbaugenehmigung oder Ihren Vorbescheid verlängern lassen, falls dies erforderlich ist.
Tiefbauamt (TfA) -
Dienstleistung Bauvorhaben; Beantragung einer Baugenehmigung
Sie benötigen grundsätzlich eine Baugenehmigung, um eine Anlage zu errichten, zu ändern oder deren Nutzung zu ändern. Nur ausnahmsweise ist keine Baugenehmigung erforderlich.
Bauaufsicht (BaF) -
Dienstleistung Bauvorhaben; Beantragung einer Teilbaugenehmigung
Sie können eine Teilbaugenehmigung beantragen, wenn Sie einen Bauantrag gestellt, aber noch keine Baugenehmigung erhalten haben. Dadurch können Sie für einzelne Bauabschnitte bereits vorab Genehmigungen erhalten.
Bauaufsicht (BaF)