Anlagen, Waren und Stoffe
Bei dem Einrichten von Gebäuden, der Inbetriebnahme von Betriebsanlagen sowie dem sicheren und sachkundigen Umgang mit gefährlichen Stoffen oder Waren sind Vorschriften zu beachten, die insbesondere dem Schutz von Mensch und Umwelt dienen.
Produktsicherheit
Produkte für den privaten Konsum müssen gesundheitlich unbedenklich und sicher sein. Das gilt für den vorgesehenen Gebrauch, aber auch für absehbare Fehlanwendungen. Für diese Sicherheit haftet der Hersteller oder der Importeur.
Tier-, Pflanzen- und Naturschutz
Eine intakte Tier- und Pflanzenwelt und eine lebendige Natur sind wichtig für unsere Lebensqualität.
Umweltschutz
Auch Unternehmen müssen Maßnahmen zum Schutze der Umwelt ergreifen. Umwelteinwirkungen in Form von Luftverunreinigungen, Geräuschen, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlen sind zu vermeiden.
Verbraucherschutz
Von Einrichtungen, Produkten oder Lebensmitteln können auch gesundheitliche Gefahren ausgehen. Diese aufzudecken und damit die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen, ist Aufgabe des Verbraucherschutzes.
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Dienstleistung Geräte- und Maschinenlärmschutz; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung
Wenn der Betrieb lauter Maschinen und Geräte außerhalb der dafür zulässigen Zeiten aus wichtigen Gründen zwingend erforderlich ist, kann im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) -
Dienstleistung Lebensmittel-, Futtermittel- und Veterinärrecht; Festsetzung von Gebühren für die Durchführung von Kontrollen
Im Bereich des Lebensmittel-, Futtermittel- und Veterinärrechts führen die zuständigen Behörden entsprechend den europarechtlichen und nationalen Vorgaben amtliche Kontrollen durch.
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) -
Dienstleistung Lebensmittelbetriebe; Beantragung der EU-Zulassung bei Umgang mit Erzeugnissen tierischen Ursprungs
Fleisch-, Geflügelfleisch- und Milchbetriebe sowie andere Betriebe, die mit Erzeugnissen tierischen Ursprungs umgehen, benötigen grundsätzlich eine EU-Zulassung. Mit der Zulassung wird der Betriebsstätte auch die erforderliche Zulassungsnummer erteilt.
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) -
Dienstleistung Lebensmittelhygiene; Einrichtung, Durchführung und Aufrechterhaltung eines Eigenkontrollsystems nach dem HACCP-Konzept
Wer Lebensmittel herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt, hat durch betriebseigene Kontrollen die kritischen Punkte im Prozessablauf festzustellen und zu gewährleisten, dass angemessene Sicherungsmaßnahmen festgelegt, durchgeführt und überprüft werden.
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) -
Dienstleistung Lebensmittelrecht; Informationen über Ordnungswidrigkeiten und Strafverfahren
Die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften kann im Wege von Gebots- und Verbotsverfügungen der Lebensmittelüberwachungsbehörden erreicht werden oder durch die Verhängung von Bußgeldern und Strafen.
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) -
Dienstleistung Lebensmittelüberwachung; Durchführung von Kontrollen im Einzel- und Großhandel und Gaststätten
Einzelhandelsgeschäfte, Supermärkte, Gaststätten, Kantinen etc. werden regelmäßig von der Lebensmittelüberwachung auf Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen überprüft. Im Rahmen dieser Kontrollen werden auch Warenproben gezogen und untersucht.
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) -
Dienstleistung Lebensmittelüberwachung; Kontrolle von Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen
Die amtliche Lebensmittelüberwachung kontrolliert nicht nur Lebensmittel, sondern auch Bedarfsgegenstände, kosmetische Mittel und Tabakerzeugnisse, um den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher zu gewährleisten.
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) -
Dienstleistung Naturschutzrecht in der Straßenplanung; Informationen über Vollzugshinweise zur Anwendung der Bayerischen Kompensationsverordnung
Zur Anwendung der Bayerischen Kompensationsverordnung hat das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz eine "Biotopwertliste" erlassen. Außerdem wurden Vollzugshinweise für den staatlichen Straßenbau verfasst.
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) -
Dienstleistung Tierarzneimittel; Mitwirkung beim Vollzug des Arzneimittelgesetzes
Die Kreisverwaltungsbehörden und die Bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV) sind in Bayern zuständig für die Überwachung des Verkehrs mit Tierarzneimitteln einschließlich Betäubungsmitteln für Tiere und deren Anwendung.
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) -
Dienstleistung Tiere und Waren tierischer Herkunft; Überwachung des Handels
Die Überwachung des Handels mit Tieren und Waren tierischer Herkunft ist Aufgabe der Amtstierärzte an den Landratsämtern und dient der Einhaltung tierseuchen-, tierschutz- und lebensmittelrechtlicher Vorschriften.
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA)