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Anlagen, Waren und Stoffe

Bei dem Einrichten von Gebäuden, der Inbetriebnahme von Betriebsanlagen sowie dem sicheren und sachkundigen Umgang mit gefährlichen Stoffen oder Waren sind       Vorschriften zu beachten, die insbesondere dem Schutz von Mensch und Umwelt dienen.

Unternehmenskategorien
Dienststelle
Durchführung

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  1. Dienstleistung

    Geräte- und Maschinenlärmschutz; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung

    Wenn der Betrieb lauter Maschinen und Geräte außerhalb der dafür zulässigen Zeiten aus wichtigen Gründen zwingend erforderlich ist, kann im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.

    Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA)
  2. Dienstleistung

    Lebensmittel-, Futtermittel- und Veterinärrecht; Festsetzung von Gebühren für die Durchführung von Kontrollen

    Im Bereich des Lebensmittel-, Futtermittel- und Veterinärrechts führen die zuständigen Behörden entsprechend den europarechtlichen und nationalen Vorgaben amtliche Kontrollen durch.

    Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA)
  3. Dienstleistung

    Lebensmittelbetriebe; Beantragung der EU-Zulassung bei Umgang mit Erzeugnissen tierischen Ursprungs

    Fleisch-, Geflügelfleisch- und Milchbetriebe sowie andere Betriebe, die mit Erzeugnissen tierischen Ursprungs umgehen, benötigen grundsätzlich eine EU-Zulassung. Mit der Zulassung wird der Betriebsstätte auch die erforderliche Zulassungsnummer erteilt.

    Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA)
  4. Dienstleistung

    Lebensmittelhygiene; Einrichtung, Durchführung und Aufrechterhaltung eines Eigenkontrollsystems nach dem HACCP-Konzept

    Wer Lebensmittel herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt, hat durch betriebseigene Kontrollen die kritischen Punkte im Prozessablauf festzustellen und zu gewährleisten, dass angemessene Sicherungsmaßnahmen festgelegt, durchgeführt und überprüft werden.

    Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA)
  5. Dienstleistung

    Lebensmittelrecht; Informationen über Ordnungswidrigkeiten und Strafverfahren

    Die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften kann im Wege von Gebots- und Verbotsverfügungen der Lebensmittelüberwachungsbehörden erreicht werden oder durch die Verhängung von Bußgeldern und Strafen.

    Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA)
  6. Dienstleistung

    Lebensmittelüberwachung; Durchführung von Kontrollen im Einzel- und Großhandel und Gaststätten

    Einzelhandelsgeschäfte, Supermärkte, Gaststätten, Kantinen etc. werden regelmäßig von der Lebensmittelüberwachung auf Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen überprüft. Im Rahmen dieser Kontrollen werden auch Warenproben gezogen und untersucht.

    Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA)
  7. Dienstleistung

    Lebensmittelüberwachung; Kontrolle von Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen

    Die amtliche Lebensmittelüberwachung kontrolliert nicht nur Lebensmittel, sondern auch Bedarfsgegenstände, kosmetische Mittel und Tabakerzeugnisse, um den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher zu gewährleisten.

    Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA)
  8. Dienstleistung

    Naturschutzrecht in der Straßenplanung; Informationen über Vollzugshinweise zur Anwendung der Bayerischen Kompensationsverordnung

    Zur Anwendung der Bayerischen Kompensationsverordnung hat das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz eine "Biotopwertliste" erlassen. Außerdem wurden Vollzugshinweise für den staatlichen Straßenbau verfasst.

    Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA)
  9. Dienstleistung

    Tierarzneimittel; Mitwirkung beim Vollzug des Arzneimittelgesetzes

    Die Kreisverwaltungsbehörden und die Bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV) sind in Bayern zuständig für die Überwachung des Verkehrs mit Tierarzneimitteln einschließlich Betäubungsmitteln für Tiere und deren Anwendung.

    Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA)
  10. Dienstleistung

    Tiere und Waren tierischer Herkunft; Überwachung des Handels

    Die Überwachung des Handels mit Tieren und Waren tierischer Herkunft ist Aufgabe der Amtstierärzte an den Landratsämtern und dient der Einhaltung tierseuchen-, tierschutz- und lebensmittelrechtlicher Vorschriften.

    Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA)