Anlagen, Waren und Stoffe
Bei dem Einrichten von Gebäuden, der Inbetriebnahme von Betriebsanlagen sowie dem sicheren und sachkundigen Umgang mit gefährlichen Stoffen oder Waren sind Vorschriften zu beachten, die insbesondere dem Schutz von Mensch und Umwelt dienen.

Produktsicherheit
Produkte für den privaten Konsum müssen gesundheitlich unbedenklich und sicher sein. Das gilt für den vorgesehenen Gebrauch, aber auch für absehbare Fehlanwendungen. Für diese Sicherheit haftet der Hersteller oder der Importeur.

Tier-, Pflanzen- und Naturschutz
Eine intakte Tier- und Pflanzenwelt und eine lebendige Natur sind wichtig für unsere Lebensqualität.

Umweltschutz
Auch Unternehmen müssen Maßnahmen zum Schutze der Umwelt ergreifen. Umwelteinwirkungen in Form von Luftverunreinigungen, Geräuschen, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlen sind zu vermeiden.

Verbraucherschutz
Von Einrichtungen, Produkten oder Lebensmitteln können auch gesundheitliche Gefahren ausgehen. Diese aufzudecken und damit die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen, ist Aufgabe des Verbraucherschutzes.
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Dienstleistung Abfallrecht; Vollzug
Der Vollzug des Abfallrechts obliegt in Bayern den Regierungen und Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte) sowie dem Landesamt für Umwelt, die Durchführung der Abfallentsorgung den Landkreisen und kreisfreien Städten.
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) -
Dienstleistung Abfallwirtschaftliche Tätigkeit; Beantragung einer Erlaubnis
Wenn Sie gefährliche Abfälle sammeln oder befördern oder mit gefährlichen Abfällen handeln wollen, müssen Sie für diese Tätigkeit bei der zuständigen Behörde eine Erlaubnis beantragen.
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) Online-Verfahren -
Dienstleistung Altlastenkataster; Beantragung einer Auskunft
Anfragen zu Daten aus dem bayerischen Altlastenkataster, sind an die vor Ort zuständigen Kreisverwaltungsbehörden zu richten.
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) Online-Verfahren -
Dienstleistung Artenschutzrecht; Informationen zum Vollzug
Viele Tier- und Pflanzenarten sind stark gefährdet. Deshalb regeln völkerrechtliche Verträge, EU-Recht, Bundesrecht und Landesrecht den Handel mit gefährdeten Arten. Sie schützen aber auch vor Zugriffen auf diese Arten und ihre Lebensstätten/Standorte in freier Natur.
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) -
Dienstleistung Besonders geschützte Wirbeltiere; Anzeige des Bestandes, von Bestandsveränderungen oder der Verlegung des Standortes
Wenn Sie ein besonders geschütztes Wirbeltier halten, müssen Sie nach Beginn der Haltung den Bestand des Tieres sowie Bestandsveränderungen anzeigen. Auch die Verlegung des regelmäßigen Standorts des Tieres müssen Sie anzeigen.
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) Online-Verfahren -
Dienstleistung Brunnenbohrung; Anzeige
Wenn Sie einen Brunnen bohren möchten, müssen Sie dies anzeigen.
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) -
Dienstleistung Abfall; Gewerbliche Müllentsorgung
Die Landkreise und kreisfreien Städte sind in Bayern für die Abfallentsorgung im Regelfall zuständig. Sie bieten für Bürger und Gewerbe Informationen zur Abfallentsorgung an.
Abfallberatung; Gewerbliche Müllentsorgung Online-Verfahren -
Dienstleistung Futtermittelüberwachung; Entnahme von Futtermittelproben
Bei Händlern, Herstellern und Landwirten Futtermittelproben entnommen.
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) -
Dienstleistung Geräte- und Maschinenlärmschutz; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung
Wenn der Betrieb lauter Maschinen und Geräte außerhalb der dafür zulässigen Zeiten aus wichtigen Gründen zwingend erforderlich ist, kann im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) -
Dienstleistung Lebensmittelbetriebe; Beantragung der EU-Zulassung bei Umgang mit Erzeugnissen tierischen Ursprungs
Fleisch-, Geflügelfleisch- und Milchbetriebe sowie andere Betriebe, die mit Erzeugnissen tierischen Ursprungs umgehen, benötigen grundsätzlich eine EU-Zulassung. Mit der Zulassung wird der Betriebsstätte auch die erforderliche Zulassungsnummer erteilt.
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA)