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Anlagen, Waren und Stoffe

Bei dem Einrichten von Gebäuden, der Inbetriebnahme von Betriebsanlagen sowie dem sicheren und sachkundigen Umgang mit gefährlichen Stoffen oder Waren sind       Vorschriften zu beachten, die insbesondere dem Schutz von Mensch und Umwelt dienen.

Unternehmenskategorien
Dienststelle
Durchführung

1 bis 10 von 21 Ergebnissen

  1. Dienstleistung

    Abfallrecht; Vollzug

    Der Vollzug des Abfallrechts obliegt in Bayern den Regierungen und Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte) sowie dem Landesamt für Umwelt, die Durchführung der Abfallentsorgung den Landkreisen und kreisfreien Städten.

    Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA)
  2. Dienstleistung

    Abfallwirtschaftliche Tätigkeit; Anzeige

    Wer Abfälle sammeln, befördern handeln oder makeln möchte, hat die Tätigkeit vor Aufnahme bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.

    Amt für Abfallwirtschaft (Abf) Online-Verfahren
  3. Dienstleistung

    Abfallwirtschaftliche Tätigkeit; Beantragung einer Erlaubnis

    Wenn Sie gefährliche Abfälle sammeln oder befördern oder mit gefährlichen Abfällen handeln wollen, müssen Sie für diese Tätigkeit bei der zuständigen Behörde eine Erlaubnis beantragen.

    Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) Online-Verfahren
  4. Dienstleistung

    Afrikanische Schweinepest; Beantragung der Benennung durch Lebensmittelbetrieb

    Wenn Sie bei Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest ein Schwein aus den Sperrzonen schlachten, zerlegen und  verarbeiten oder das Fleisch und Fleischerzeugnisse lagern möchten, müssen Sie die Benennung des Betriebs beantragen. 

    Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA)
  5. Dienstleistung

    Altlastenkataster; Beantragung einer Auskunft

    Anfragen zu Daten aus dem bayerischen Altlastenkataster, sind an die vor Ort zuständigen Kreisverwaltungsbehörden zu richten.

    Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) Online-Verfahren
  6. Dienstleistung

    Artenschutzrecht; Informationen zum Vollzug

    Viele Tier- und Pflanzenarten sind stark gefährdet. Deshalb regeln völkerrechtliche Verträge, EU-Recht, Bundesrecht und Landesrecht den Handel mit gefährdeten Arten. Sie schützen aber auch vor Zugriffen auf diese Arten und ihre Lebensstätten/Standorte in freier Natur.

    Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA)
  7. Dienstleistung

    Besonders geschützte Wirbeltiere; Anzeige des Bestandes, von Bestandsveränderungen oder der Verlegung des Standortes

    Wenn Sie ein besonders geschütztes Wirbeltier halten, müssen Sie nach Beginn der Haltung den Bestand des Tieres sowie Bestandsveränderungen anzeigen. Auch die Verlegung des regelmäßigen Standorts des Tieres müssen Sie anzeigen.

    Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) Online-Verfahren
  8. Dienstleistung

    Brunnenbohrung; Anzeige

    Wenn Sie einen Brunnen bohren möchten, müssen Sie dies anzeigen.

    Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA)
  9. Dienstleistung

    Abfall; Gewerbliche Müllentsorgung

    Die Landkreise und kreisfreien Städte sind in Bayern für die Abfallentsorgung im Regelfall zuständig. Sie bieten für Bürger und Gewerbe Informationen zur Abfallentsorgung an.

    Abfallberatung; Gewerbliche Müllentsorgung Online-Verfahren
  10. Dienstleistung

    Futtermittelüberwachung; Entnahme von Futtermittelproben

    Bei Händlern, Herstellern und Landwirten Futtermittelproben entnommen.

    Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA)