Anlagen, Waren und Stoffe
Bei dem Einrichten von Gebäuden, der Inbetriebnahme von Betriebsanlagen sowie dem sicheren und sachkundigen Umgang mit gefährlichen Stoffen oder Waren sind Vorschriften zu beachten, die insbesondere dem Schutz von Mensch und Umwelt dienen.
Produktsicherheit
Produkte für den privaten Konsum müssen gesundheitlich unbedenklich und sicher sein. Das gilt für den vorgesehenen Gebrauch, aber auch für absehbare Fehlanwendungen. Für diese Sicherheit haftet der Hersteller oder der Importeur.
Tier-, Pflanzen- und Naturschutz
Eine intakte Tier- und Pflanzenwelt und eine lebendige Natur sind wichtig für unsere Lebensqualität.
Umweltschutz
Auch Unternehmen müssen Maßnahmen zum Schutze der Umwelt ergreifen. Umwelteinwirkungen in Form von Luftverunreinigungen, Geräuschen, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlen sind zu vermeiden.
Verbraucherschutz
Von Einrichtungen, Produkten oder Lebensmitteln können auch gesundheitliche Gefahren ausgehen. Diese aufzudecken und damit die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen, ist Aufgabe des Verbraucherschutzes.
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Dienstleistung Abfallrecht; Vollzug
Der Vollzug des Abfallrechts obliegt in Bayern den Regierungen und Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte) sowie dem Landesamt für Umwelt, die Durchführung der Abfallentsorgung den Landkreisen und kreisfreien Städten.
Sachgebiet Abfallrecht u. Technischer Umweltschutz Online-Verfahren -
Dienstleistung Abfallwirtschaftliche Tätigkeit; Anzeige
Wer Abfälle sammeln, befördern handeln oder makeln möchte, hat die Tätigkeit vor Aufnahme bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Müllabfuhr Online-Verfahren -
Dienstleistung Abfallwirtschaftliche Tätigkeit; Beantragung einer Erlaubnis
Wenn Sie gefährliche Abfälle sammeln oder befördern oder mit gefährlichen Abfällen handeln wollen, müssen Sie für diese Tätigkeit bei der zuständigen Behörde eine Erlaubnis beantragen.
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) Online-Verfahren -
Dienstleistung Afrikanische Schweinepest; Beantragung der Benennung durch Lebensmittelbetrieb
Wenn Sie bei Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest ein Schwein aus den Sperrzonen schlachten, zerlegen und verarbeiten oder das Fleisch und Fleischerzeugnisse lagern möchten, müssen Sie die Benennung des Betriebs beantragen.
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) -
Dienstleistung Altlastenkataster; Beantragung einer Auskunft
Anfragen zu Daten aus dem bayerischen Altlastenkataster, sind an die vor Ort zuständigen Kreisverwaltungsbehörden zu richten.
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) Online-Verfahren -
Dienstleistung Artenschutzrecht; Informationen zum Vollzug
Viele Tier- und Pflanzenarten sind stark gefährdet. Deshalb regeln völkerrechtliche Verträge, EU-Recht, Bundesrecht und Landesrecht den Handel mit gefährdeten Arten. Sie schützen aber auch vor Zugriffen auf diese Arten und ihre Lebensstätten/Standorte in freier Natur.
Abteilung Umwelt und städtische Forste -
Dienstleistung Besonders geschützte Wirbeltiere; Anzeige des Bestandes, von Bestandsveränderungen oder der Verlegung des Standortes
Wenn Sie ein besonders geschütztes Wirbeltier halten, müssen Sie nach Beginn der Haltung den Bestand des Tieres sowie Bestandsveränderungen anzeigen. Auch die Verlegung des regelmäßigen Standorts des Tieres müssen Sie anzeigen.
Abteilung Umwelt und städtische Forste Online-Verfahren -
Dienstleistung Brunnenbohrung; Anzeige
Wenn Sie einen Brunnen bohren möchten, müssen Sie dies anzeigen.
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) -
Dienstleistung Abfall; Gewerbliche Müllentsorgung
Die Landkreise und kreisfreien Städte sind in Bayern für die Abfallentsorgung im Regelfall zuständig. Sie bieten für Bürger und Gewerbe Informationen zur Abfallentsorgung an.
Abfallberatung; Gewerbliche Müllentsorgung Online-Verfahren -
Dienstleistung Futtermittelüberwachung; Entnahme von Futtermittelproben
Bei Händlern, Herstellern und Landwirten Futtermittelproben entnommen.
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA)