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Gefahrenabwehr und Sicherheit

Um auch im Not- oder Katastrophenfall sicher zu sein, sollten Sie für Ihr Unternehmen präventive Maßnahmen treffen.

Unternehmenskategorien
Dienststelle
Durchführung

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  1. Dienstleistung

    Bewaffneter Geldtransport; Beantragung von waffenrechtlichen Erlaubnissen

    Wenn Sie als Cash-in-transit-Unternehmen bei gewerbsmäßigen grenzüberschreitenden Straßentransporten von Euro-Bargeld Ihre Waffen auch auf dem Transportweg durch Deutschland führen wollen, benötigen Sie waffenrechtliche Erlaubnisse. Diese kann Ihnen die Kreisverwaltungsbehörde ausstellen, in deren Bezirk Ihr Grenzübergang nach Deutschland stattfindet bzw. in deren Bezirk Ihr Zielort liegt. Erforderlich sind hierfür in der Regel eine Mitnahmeerlaubnis und ein Waffenschein.

    Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) Online-Verfahren
  2. Dienstleistung

    Datenschutz; Einreichung einer Beschwerde an behördliche Datenschutzbeauftragte

    Sie können sich jederzeit mit Fragen oder Beschwerden in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten an die behördliche Datenschutzbeauftragte bzw. den behördlichen Datenschutzbeauftragten der jeweiligen Behörde wenden.

    Amt für Organisation und Digitalisierung (OrgA) Online-Verfahren
  3. Dienstleistung

    Datenschutz; Geltendmachung von Betroffenenrechten

    Sie können Ihre Betroffenenrechte nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geltend machen. Beispielsweise können Sie eine Auskunft über die über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten, die Löschung Ihrer Daten oder eine Berichtigung unrichtiger Daten beantragen. 

    Amt für Organisation und Digitalisierung (OrgA) Online-Verfahren
  4. Dienstleistung

    Explosionsgefährliche Stoffe; Beantragung eines Sprengstofferlaubnisscheins oder eines Befähigungsscheins

    Beim Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen sind die Anforderungen des Sprengstoffgesetzes (SprengG) zu beachten.

    Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) Online-Verfahren
  5. Dienstleistung

    Großraum- und Schwertransporte; Beantragung einer Erlaubnis oder einer Ausnahmegenehmigung

    Für den für Verkehr mit Fahrzeugen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zulässigen Grenzen überschreiten oder deren Bauart dem Führer kein ausreichendes Sichtfeld lässt, ist eine Erlaubnis erforderlich. Ergibt sich die Überschreitung erst aus der Ladung, ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.

    Sachgebiet Verkehrsaufsicht Online-Verfahren
  6. Dienstleistung

    Kleinfeuerwerk; Beantragung einer Genehmigung für das Abbrennen

    Wenn Sie nicht im Besitz einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis oder eines Befähigungsscheines sind und ein Feuerwerk der Kategorie F2 außerhalb der Silvesterzeit abbrennen wollen, benötigen Sie eine Genehmigung.

    Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA)
  7. Dienstleistung

    Straßenbenutzung; Beantragung einer Erlaubnis für eine Veranstaltung

    Wenn Sie eine Veranstaltung auf einer Straße durchführen möchten, müssen Sie für die übermäßige Straßenbenutzung eine Erlaubnis beantragen.

    Sachgebiet Verkehrsaufsicht Online-Verfahren
  8. Dienstleistung

    Straßenverkehr; Beantragung einer Anordnung zur Baustellensicherung

    Baustellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken können, müssen besonders gesichert und entsprechend beschildert werden. Die für die Baustelle verantwortlichen Bauunternehmer müssen sich hierzu frühzeitig vor dem Beginn der Arbeiten an die Straßenverkehrsbehörde wenden.

    Sachgebiet Verkehrsaufsicht
  9. Dienstleistung

    Straßenverkehr; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung

    Die Straßenverkehrsbehörden können Verkehrsteilnehmern unter bestimmten Voraussetzungen durch Ausnahmegenehmigung von den allgemeinen Verkehrsregeln der Straßenverkehrs-Ordnung und den besonderen Verkehrsregeln der Beschilderung und Markierung befreien.

    Sachgebiet Verkehrsaufsicht
  10. Dienstleistung

    Straßenverkehr; Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs, Verkehrsregelung durch Beschilderung

    Die Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs ist Aufgabe der Straßenverkehrsbehörden. Dies sind in Bayern die kreisangehörigen Gemeinden (örtliche Straßenverkehrsbehörden), die Landratsämter, kreisfreien Gemeinden und großen Kreisstädte (untere Straßenverkehrsbehörden).

    Sachgebiet Verkehrsaufsicht Online-Verfahren