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Erwerbsminderungsrentenantrag; Auskunft und Information

Wenn Sie wegen einer schweren oder chronischen Krankheit, aber auch beispielsweise in Folge eines Unfalls gar nicht mehr oder nur noch stundenweise arbeiten können, zahlt Ihnen die Rentenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen eine Rente wegen Erwerbsminde­rung.

Die Abteilung Rentenangelegenheiten im Sozialamt der Stadt Fürth kann derzeit aus personellen Gründen keine Beratungsleistungen zum Thema Rente anbieten. Die Beratung übernimmt im Augenblick die "Deutsche Rentenversicherung Nordbayern".

Allerdings werden Rentenanträge entgegengenommen, die per Post gesendet oder im Briefkasten der Abteilung in der Alexanderstraße 9 eingeworfen werden. Verwenden Sie dabei bitte aber keine Originaldokumente und -urkunden, sondern immer nur Kopien.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Antragsunterlagen per E-Mail im PDF-Format an vsa@fuerth.de zu senden. Welche Unterlagen das sind, erfahren Sie unter dem Punkt „Erforderliche Unterlagen“.

Für Fragen rund um das Thema Rente, wie auch Rentenberatung wenden Sie sich bitte an die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern in Nürnberg unter der Telefonnummer 0911 23423 – 100 oder dem Servicetelefon unter 0800 1000 4800.

Umfassende Informationen finden Sie direkt bei der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern.

Telefonische Auskünfte des Versicherungsamts

Bitte beachten Sie, dass telefonische Auskünfte von Montag bis Donnerstag nur von 08.00 bis 9.00 Uhr unter 0911 - 974 1609 möglich sind. Außerhalb dieser Zeiten ist keine telefonische Erreichbarkeit möglich.

Beschreibung

Wenn Sie wegen einer schweren oder chronischen Krankheit, aber auch beispielsweise in Folge eines Unfalls gar nicht mehr oder nur noch stundenweise arbeiten können, zahlt Ihnen die Rentenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen eine Rente wegen Erwerbsminde­rung. Schon als Berufsanfänger sind Sie im Falle eines Arbeitsunfalls vom ersten Arbeitstag an geschützt. Der private Unfall ist unter be­stimmten Voraussetzungen bereits nach einem Jahr Beitragszahlung abgesichert.

Zu den allgemeinen Voraussetzungen gehört, dass Sie die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben. Außerdem gilt der Grundsatz „Reha vor Rente“. Das heißt: Zunächst wird geprüft, ob Ihre Erwerbsfähigkeit durch medizinische oder berufliche Rehabilitation wieder hergestellt werden kann und Sie danach wieder in der Lage sind, Ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten.

Wenn das nicht möglich ist, wird beurteilt, in welchem zeitlichen Umfang Sie noch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können. Von diesem restlichen Leistungsvermögen hängt ab, ob für Sie eine Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung in Frage kommt.

Weitere Informationen zur Beantragung von Erwerbsminderungsrente entnehmen Sie bitte der folgenden Informationsbroschüre.

Zur Informationsbroschüre Erwerbsminderungsrente

Hinweis: Zur Nutzung dieses Dokuments ist der Acrobat Reader notwendig. Dieser ist kostenfrei im Internet verfügbar. Die Stadt Fürth kann diesen aus rechtlichen Gründen nicht bereitstellen.

Voraussetzungen

  • Die notwendigen und mitzubringenden Unterlagen entnehmen Sie bitte der Checkliste.

Hinweis: Zur Nutzung dieses Dokuments ist der Acrobat Reader notwendig. Dieser ist kostenfrei im Internet verfügbar. Die Stadt Fürth kann diesen aus rechtlichen Gründen nicht bereitstellen.

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

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Stand 21.10.2022 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth