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Rentenversicherung; Auskunft und Beratung

Die gesetzliche Rentenversicherung bietet insbesondere für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch für bestimmte Selbstständige sowie weitere Personengruppen Schutz vor den Risiken des Alters, der Erwerbsunfähigkeit und des Todes.

Die Abteilung Rentenangelegenheiten im Sozialamt der Stadt Fürth kann derzeit aus personellen Gründen keine Beratungsleistungen zum Thema Rente anbieten. Die Beratung übernimmt im Augenblick die "Deutsche Rentenversicherung Nordbayern".

Allerdings werden Rentenanträge entgegengenommen, die per Post gesendet oder im Briefkasten der Abteilung in der Alexanderstraße 9 eingeworfen werden. Verwenden Sie dabei bitte aber keine Originaldokumente und -urkunden, sondern immer nur Kopien.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Antragsunterlagen per E-Mail im PDF-Format an vsa@fuerth.de zu senden. Welche Unterlagen das sind, erfahren Sie unter dem Punkt „Erforderliche Unterlagen“.

Für Fragen rund um das Thema Rente, wie auch Rentenberatung wenden Sie sich bitte an die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern in Nürnberg unter der Telefonnummer 0911 23423 – 100 oder dem Servicetelefon unter 0800 1000 4800.

Umfassende Informationen finden Sie direkt bei der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern.

Telefonische Auskünfte des Versicherungsamts

Bitte beachten Sie, dass telefonische Auskünfte von Montag bis Donnerstag nur von 08.00 bis 9.00 Uhr unter 0911 - 974 1609 möglich sind. Außerhalb dieser Zeiten ist keine telefonische Erreichbarkeit möglich.

ODER

Beschreibung

Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung. Sie umfasst als Pflichtversicherung, Antragspflichtversicherung oder als freiwillige Versicherung den Großteil aller Erwerbstätigen.

Die Rentenversicherung wird durch Beiträge der Versicherten und der Arbeitgeber sowie durch Bundeszuschüsse finanziert.

Im Wesentlichen sind versichert:

  • Gegen Entgelt beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Auszubildende oder sonst zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte sowie Personen, die in Einrichtungen der Jugendhilfe oder in Berufsbildungswerken oder ähnlichen Einrichtungen für behinderte Menschen für eine Erwerbstätigkeit befähigt werden sollen;
  • Bestimmte Selbstständige, z. B. Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher sowie in der Kranken-, Wochen-, Säuglings- oder Kinderpflege Tätige, die im Zusammenhang mit ihrer selbstständigen Tätigkeit keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, Künstler und Publizisten, Hausgewerbetreibende, Gewerbetreibende mit Eintragung in die Handwerksrolle sowie Personen, die im Zusammenhang mit ihrer selbstständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind;
  • Personen, die freiwilligen Wehrdienst, ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder Bundesfreiwilligendienst leisten;
  • Personen in der Zeit des Bezugs von Entgeltersatzleistungen (z.B. Krankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld oder Arbeitslosengeld);
  • Personen, denen Kindererziehungszeiten anzurechnen sind;
  • Personen, die einen Pflegebedürftigen mit mindestens Pflegegrad 2, der Anspruch auf Leistungen der sozialen oder einer privaten Pflegeversicherung hat, nicht erwerbsmäßig mindestens 10 Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage in der Woche, in seiner häuslichen Umgebung pflegen;
  • Auf Antrag Pflichtversicherte (z.B. Entwicklungshelferinnen und Entwicklungshelfer, nicht kraft Gesetzes pflichtversicherte Selbständige);

Angehörige verkammerter freier Berufe mit Absicherung in einem berufsständischen Versorgungssystem (z.B. Ärztinnen und Ärzte, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte) können sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Auch bei geringfügig entlohnter Beschäftigung („Minijob“) ist eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht möglich.

Für bestimmte Personengruppen (z.B. Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter) besteht Versicherungsfreiheit.

Wer nicht kraft Gesetzes pflichtversichert ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen die Versicherungspflicht beantragen oder sich für Zeiten nach Vollendung des 16. Lebensjahres freiwillig versichern

Im Wesentlichen werden folgende Leistungen gewährt: Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zur Erhaltung, Besserung und Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit einschließlich wirtschaftlicher Hilfen (z. B. Übergangsgeld, Reise- und Transportkosten, Haushaltshilfe), Renten an Versicherte und an Hinterbliebene, Rentenabfindung und Beitragserstattungen sowie Beiträge für die Krankenversicherung der Rentner.

Die gesetzlichen Rentenversicherungsträger erteilen Auskünfte, beraten, nehmen Anträge entgegen und gewähren die gesetzlich vorgesehenen Leistungen.
Die Versicherungsämter bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten, die Gemeindeverwaltungen und die Versichertenberater erteilen Auskünfte, beraten und nehmen Anträge entgegen.

Telefonisch können Sie sich unter unserer kostenlosen Service-Nummer 0800 1000 4800 informieren.

Regionale Ergänzung: Stadt Fürth

Die Abteilung Rentenangelegenheiten im Sozialamt der Stadt Fürth kann derzeit aus personellen Gründen keine Beratungsleistungen zum Thema Rente anbieten. Die Beratung übernimmt die "Deutsche Rentenversicherung Nordbayern" in Nürnberg.

Allerdings werden Rentenanträge entgegengenommen, die per Post gesendet oder im Briefkasten der Abteilung in der Alexanderstraße 9, 90762 Fürth eingeworfen werden. Verwenden Sie dabei bitte aber keine Originaldokumente und -urkunden, sondern immer nur Kopien.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Antragsunterlagen per E-Mail im PDF-Format an vsa@fuerth.de zu senden. Welche Unterlagen das sind, erfahren Sie unter dem Punkt „Erforderliche Unterlagen“.

Hinweise

Regionale Ergänzung: Stadt Fürth

Im Augenblick kann die Stadt Fürth leider keine Beratung und Auskünfte zur Rentenversicherung anbieten.

Erforderliche Unterlagen

Regionale Ergänzung: Stadt Fürth

  • Rentenantrag und Antrag Hinterbliebenenrente

    Antrag Altersrente in Fürth:

    • gültiger Personalausweis bzw. Reisepass
    • letzte Gehalts- bzw. Lohnabrechnung
    • Steuer- Identifikationsnummer
    • IBAN bzw. Bankverbindung
    • Krankenversicherungskarte
    • Rentenauskunft mit Versicherungsverlauf, den Sie bei der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern unter Angabe Ihrer Sozialversicherungsnummer beantragen können
    • Heiratsdatum (Bitte in der E-Mail bzw. Brief mit angeben)
    • Schwerbehindertenausweis bzw.-bescheid
    • Nachweise Arbeitslosengeld bzw. Kundennummer
    • Nachweis Krankengeldbezug
    • Angaben über Betriebsrente bzw. Zusatzrente (Aktenzeichen, Anschrift der Zahlstelle)
    • Angaben bzw. Nachweise ausländischer Versicherungszeiten
    • Vertriebenen- bzw. Spätaussiedlerausweis
    • Zuzugsdatum nach Deutschland (Bitte in der E-Mail bzw. Brief mit angeben)
    • Angaben über sonstige Renten zum Beispiel Unfallrente, Pension, Hinterbliebenenrente (Aktenzeichen, Anschrift der Zahlstelle)
    • Angaben über Krankenversicherung ab 1995 (Bitte in der E-Mail bzw. Brief mit angeben)
    • Geburtsurkunde eines Kindes bzw. aller Kinder
    • bei Altersrenten für Beamte: Pensionsfestsetzungsbescheid
    • Telefonnummer für eventuelle Rücksprache
    • Wohnsitz Mai 1990

    Antrag Hinterbliebenenrente in Fürth:

    • gültiger Personalausweis bzw. Reisepass vom Hinterbliebenen
    • letzte Gehalts- bzw. Lohnabrechnung vom Hinterbliebenen und vom Verstorbenen, falls noch keine Rente
    • Steuer- Identifikationsnummer vom Hinterbliebenen
    • IBAN bzw. Bankverbindung
    • Krankenversicherungskarte vom Hinterbliebenen
    • letzte Anpassungsmitteilung der Rente (von der Verstorbenen dem Verstorbenen und von der Hinterbliebenen bzw. dem Hinterbliebenen) Falls noch keine Rente, dann: Rentenauskunft mit Versicherungsverlauf (von der Verstorbenen bzw. dem Verstorbenem und der Hinterbliebenen bzw. dem Hinterbliebenen.
    • Den erforderlichen Versicherungsverlauf beantragen Sie bitte bei der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern unter Angabe Ihrer Sozialversicherungsnummer.
    • Nachweis Ausbildungszeiten des Verstorbenen, falls noch vorhanden (Lehrvertrag, Ausbildungszeugnis), wenn noch nicht im Versicherungslauf gekennzeichnet
    • Heiratsurkunde
    • Sterbeurkunde
    • Nachweis über die Beantragung der Drei-Monats-Zahlung (Vorschusszahlung)
    • Angaben über Betriebsrente, Zusatzrente (Aktenzeichen, Anschrift der Zahlstelle)
    • Angaben bzw. Nachweise ausländischer Versicherungszeiten falls vorhanden
    • Angaben über sonstige Renten zum Beispiel Unfallrente, Pension, Hinterbliebenenrente (Aktenzeichen, Anschrift der Zahlstelle)
    • Angaben über Krankenversicherung ab 1995 – laufende der Witwe bzw. des Witwers und letzte Krankenversicherung der Verstorbenen bzw. des Verstorbenen (bitte in der E-Mail bzw. Brief mit angeben).
    • Geburtsurkunde des Kindes bzw. der Kinder
    • Telefonnummer für eventuelle Rücksprache
    • Angabe des Wohnsitzes Mai 1990 von beiden
    • bei Altersrenten für Beamte: Pensionsfestsetzungsbescheid
    • Nachweis über sonstige Einkünfte (zum Beispiel Arbeitslosengeld, Jobcenterleistungen)

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Verwandte Themen

Versorgungsausgleich; Durchführung

Erwerbsminderungsrente bei Berufsunfähigkeit; Beantragung

Gesetzliche Rentenversicherung; Beantragung der Versicherungspflicht als selbstständig tätige Person

Rentenversicherungskonto; Beantragung der Klärung

Freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung; Beantragung

Fremdrente; Informationen zur Beantragung

Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung; Beantragung

Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung; Beantragung der Regelaltersrente

Rentenauskunft; Anforderung bei der gesetzlichen Rentenversicherung

Renteninformation; Anforderung

Witwen- und Witwerrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung; Beantragung

Erwerbsminderungsrente; Beantragung

Erziehungsrente; Beantragung

Rentenversicherungskonto; Beantragung der Klärung durch Spätaussiedler und Vertriebene

Rente wegen Todes; Beantragung bei Verschollenheit

Gesetzliche Rentenversicherung; Beantragung der Befreiung von der Versicherungspflicht

Stand 05.12.2025 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

Stand 26.03.2026 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth