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Erwerbsminderungsrentenantrag; Auskunft und Information

Wenn Sie wegen einer schweren oder chronischen Krankheit, aber auch beispielsweise in Folge eines Unfalls gar nicht mehr oder nur noch stundenweise arbeiten können, zahlt Ihnen die Rentenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen eine Rente wegen Erwerbsminde­rung.

Bei allen Angelegenheiten ist zwingend die Vorlage einer aktuellen Rentenauskunft mit Versicherungsverlauf notwendig (Bei Hinterbliebenenrenten der Versicherungsverlauf des Verstorbenen). Dieser kann bei der Deutschen Rentenversicherung angefordert werden. Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Checkliste.

Telefonische Auskünfte des Versicherungsamts

Bitte beachten Sie, dass telefonische Auskünfte von Montag bis Freitag nur von 07.30 bis 9.00 Uhr unter 0911 - 974 1609 möglich sind. Außerhalb dieser Zeiten ist keine telefonische Erreichbarkeit möglich.

Beschreibung

Wenn Sie wegen einer schweren oder chronischen Krankheit, aber auch beispielsweise in Folge eines Unfalls gar nicht mehr oder nur noch stundenweise arbeiten können, zahlt Ihnen die Rentenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen eine Rente wegen Erwerbsminde­rung. Schon als Berufsanfänger sind Sie im Falle eines Arbeitsunfalls vom ersten Arbeitstag an geschützt. Der private Unfall ist unter be­stimmten Voraussetzungen bereits nach einem Jahr Beitragszahlung abgesichert.

Zu den allgemeinen Voraussetzungen gehört, dass Sie die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben. Außerdem gilt der Grundsatz „Reha vor Rente“. Das heißt: Zunächst wird geprüft, ob Ihre Erwerbsfähigkeit durch medizinische oder berufliche Rehabilitation wieder hergestellt werden kann und Sie danach wieder in der Lage sind, Ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten.

Wenn das nicht möglich ist, wird beurteilt, in welchem zeitlichen Umfang Sie noch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können. Von diesem restlichen Leistungsvermögen hängt ab, ob für Sie eine Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung in Frage kommt.

Weitere Informationen zur Beantragung von Erwerbsminderungsrente entnehmen Sie bitte der folgenden Informationsbroschüre.

Zur Informationsbroschüre Erwerbsminderungsrente

Hinweis: Zur Nutzung dieses Dokuments ist der Acrobat Reader notwendig. Dieser ist kostenfrei im Internet verfügbar. Die Stadt Fürth kann diesen aus rechtlichen Gründen nicht bereitstellen.

Voraussetzungen

  • Die notwendigen und mitzubringenden Unterlagen entnehmen Sie bitte der Checkliste.

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Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

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Stand 21.10.2022 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth