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Rentenversicherung; Auskunft und Beratung

Die gesetzliche Rentenversicherung bietet insbesondere für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch für bestimmte Selbstständige sowie weitere Personengruppen Schutz vor den Risiken des Alters, der Erwerbsunfähigkeit und des Todes.

Bei allen Angelegenheiten ist zwingend die Vorlage einer aktuellen Rentenauskunft mit Versicherungsverlauf notwendig (Bei Hinterbliebenenrenten der Versicherungsverlauf des Verstorbenen). Dieser kann bei der Deutschen Rentenversicherung angefordert werden. Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Checkliste.

Telefonische Auskünfte des Versicherungsamts

Bitte beachten Sie, dass telefonische Auskünfte von Montag bis Freitag nur von 07.30 bis 9.00 Uhr unter 0911 - 974 1609 möglich sind. Außerhalb dieser Zeiten ist keine telefonische Erreichbarkeit möglich.

ODER

Beschreibung

Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung. Sie umfasst als Pflichtversicherung (für Selbstständige teils auf Antrag) oder als Freiwillige Versicherung nahezu alle Erwerbstätigen.

Die Rentenversicherung wird durch Beiträge der Versicherten und der Arbeitgeber sowie durch Bundeszuschüsse finanziert.

Im Wesentlichen sind versichert:

  • Gegen Entgelt beschäftigte Arbeitnehmer sowie Auszubildende oder sonst zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte;
  • Hausgewerbetreibende, Entwicklungshelfer sowie Personen, die Wehrdienst oder ein Freiwilliges soziales Jahr oder ein Freiwilliges ökologisches Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst ableisten;
  • bestimmte Selbstständige, z. B. Lehrer, Erzieher und in der Kranken-, Wochen-, Säuglings- oder Kinderpflege Tätige, die im Zusammenhang mit ihrer selbstständigen Tätigkeit keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, Hebammen und Entbindungspfleger sowie Personen, die im Zusammenhang mit ihrer selbstständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind;
  • Personen, die in Einrichtungen der Jugendhilfe oder in Berufsbildungswerken oder ähnlichen Einrichtungen für behinderte Menschen für eine Erwerbstätigkeit befähigt werden sollen;
  • Personen in der Zeit, für die sie Krankengeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld, Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II beziehen;
  • Personen, denen Kindererziehungszeiten anzurechnen sind;
  • Personen, die einen Pflegebedürftigen mit mindestens Pflegegrad 2, der Anspruch auf Leistungen der sozialen oder einer privaten Pflegeversicherung hat, nicht erwerbsmäßig mindestens 10 Stunden wöchentlich in seiner häuslichen Umgebung pflegen;
  • selbstständige Künstler und Publizisten.

Bei geringfügiger Beschäftigung ist eine Befreiung von der Versicherungspflicht möglich. Für bestimmte Personengruppen kann Versicherungsfreiheit gegeben sein. Wer nicht pflichtversichert ist, kann sich für Zeiten nach Vollendung des 16. Lebensjahres freiwillig versichern Freiwillige Versicherung.

Im Wesentlichen werden folgende Leistungen gewährt: Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zur Erhaltung, Besserung und Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit einschließlich wirtschaftlicher Hilfen (z. B. Übergangsgeld, Reise- und Transportkosten, Haushaltshilfe), Renten an Versicherte und an Hinterbliebene, Rentenabfindung und Beitragserstattungen, Beiträge für die Krankenversicherung der Rentner.

Die gesetzlichen Rentenversicherungsträger erteilen Auskünfte, beraten, nehmen Anträge entgegen und gewähren die gesetzlich vorgesehenen Leistungen.
Die Versicherungsämter bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten, die Gemeindeverwaltungen und die Versichertenberater erteilen Auskünfte, beraten und nehmen Anträge entgegen.

Telefonisch können Sie sich unter unserer kostenlosen Service-Nummer 0800 1000 4800 informieren.

Regionale Ergänzung: Stadt Fürth

Die gesetzliche Rentenversicherung kennt verschiedene Altersrenten. Sie alle haben unterschiedliche Zugangsbedingungen und passen sich so den Lebensläufen der betreffenden Personengruppen an.

Die Altersrenten – Voraussetzungen und Varianten

Bevor Sie eine Altersrente erhalten können, müssen Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen. Neben der Vollendung eines bestimmten Lebensalters betrifft dies noch die vorgesehene Mindestversicherungszeit (Wartezeit). Für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen muss zusätzlich eine Schwerbehinderung vorliegen.

Die Altersrenten

Die Varianten der Altersrente haben unterschiedliche Bezeichnungen:

  • Regelaltersrente
  • Altersrente für besonders langjährig Versicherte
  • Altersrente für langjährig Versicherte
  • Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Die Regelaltersrente können Sie mit nur fünf Jahren Versicherungszeit erhalten. Das ist die geringste aller Wartezeiten. (Die Wartezeit ist die Zeit, die Sie mindestens der gesetzlichen Rentenversicherung angehört
haben müssen, um Anspruch auf eine der verschiedenen Renten zu haben.)


Die Altersgrenze für diese Rente wird zurzeit schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben.

Weitere Informationen zur Beantragung von Altersrente entnehmen Sie bitte der folgenden Informationsbroschüre.

Voraussetzungen

Regionale Ergänzung: Stadt Fürth

Notwendige Unterlagen:

Die notwendigen und mitzubringenden Unterlagen entnehmen Sie bitte der Checkliste (klicken Sie auf das Wort Checkliste)

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

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Stand 11.10.2023 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

Stand 06.11.2023 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth