Sicherheit
In gefährlichen Situationen sollten Sie wissen, was zu tun ist. Wir bieten Ihnen konkrete Hinweise zu Not- oder Katastrophenfällen in unterschiedlichen Bereichen. Darüber hinaus informieren wir Sie z. B. über präventive Maßnahmen, den Umgang mit Waffen oder dem Datenschutz.
Datenschutz
Um Bürgerinnen und Bürger vor missbräuchlicher Verwendung ihrer Daten zu schützen, dürfen öffentliche Stellen und Unternehmen personenbezogene Daten nur nach bestimmten Regeln verarbeiten.
Verkehrssicherheit
Mit zunehmendem Verkehrsaufkommen wird die Verkehrssicherheit immer wichtiger. Wir geben Ihnen einen Überblick über wichtige Regeln und Bestimmungen im Straßen- und Luftverkehr sowie Anhaltspunkte, was Sie selbst zur Verkehrssicherheit beitragen können.
Zivil- und Katastrophenschutz
Schutz und Warnung der Bevölkerung bei Erdbeben, Unwettern, schweren Unfällen und Ähnlichem ist Aufgabe des Zivil- und Katastrophenschutzes. Informieren Sie sich, welche Maßnahmen es gibt und wie Sie sich selbst auf derartige Notfälle vorbereiten können.
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Unter "Öffentliche Sicherheit und Ordnung" wird eine große Bandbreite verschiedenster Aufgaben, die das öffentliche Leben betreffen, zusammengefasst. Wir informieren Sie z. B. über die Feuerwehr und Polizei sowie über das Versammlungs- und Waffenrecht.
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Dienstleistung Waffenherstellung; Beantragung einer Erlaubnis
Wenn Sie Schusswaffen oder Munition herstellen, bearbeiten oder instand setzen möchten, brauchen Sie eine Waffenherstellungserlaubnis.
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) -
Dienstleistung Waffenschein; Beantragung
Wenn Sie eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit bei sich tragen wollen, müssen Sie vorher einen Waffenschein beantragen.
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) Online-Verfahren -
Dienstleistung Wasserfahrzeug auf Binnengewässer (ohne Bodensee); Beantragung der Genehmigung
An Gewässern, die nicht allgemein zur Schiffahrt zugeglassen sind, darf die Schiffahrt nur mit Genehmigung der Kreisverwaltungsbehörde ausgeübt werden. Kleine Fahrzeuge ohne Maschinenantrieb, die nicht länger als 9,20 Meter sind sowie Ruderboote sind genehmigungsfrei.
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) -
Dienstleistung Öffentliche Vergnügung; Anzeige und Beantragung einer Erlaubnis
Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) Online-Verfahren -
Dienstleistung Öffentlicher Raum; Meldung eines Schadens bei der Gemeinde
Wenn Sie einen Schaden oder Mangel im öffentlichen Raum bemerkt haben, können Sie diesen der Gemeinde-/Stadtverwaltung melden.
Bürgermeister- und Presseamt (BMPA) Online-Verfahren