Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Unter "Öffentliche Sicherheit und Ordnung" wird eine große Bandbreite verschiedenster Aufgaben, die das öffentliche Leben betreffen, zusammengefasst. Wir informieren Sie z. B. über die Feuerwehr und Polizei sowie über das Versammlungs- und Waffenrecht.
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Dienstleistung Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigung; Beantragung
Wenn Sie als jagdliche Vereinigung Waffen und/oder Munition erwerben und besitzen wollen, müssen Sie bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis beantragen.
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) Online-Verfahren -
Dienstleistung Waffenbesitzkarte; Beantragung
Wenn Sie eine Schusswaffe erwerben oder besitzen wollen, benötigen Sie im Regelfall eine Waffenbesitzkarte, die von der für Sie zuständigen Kreisverwaltungsbehörde - Landratsamt oder Kreisfreie Stadt - ausgestellt wird.
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) Online-Verfahren -
Dienstleistung Waffenhandel; Beantragung einer Erlaubnis
Wenn Sie Schusswaffen oder Munition kaufen und verkaufen möchten, benötigen Sie dafür eine Waffenhandelserlaubnis.
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) -
Dienstleistung Waffenherstellung; Beantragung einer Erlaubnis
Wenn Sie Schusswaffen oder Munition herstellen, bearbeiten oder instand setzen möchten, brauchen Sie eine Waffenherstellungserlaubnis.
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) -
Dienstleistung Waffenschein; Beantragung
Wenn Sie eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit bei sich tragen wollen, müssen Sie vorher einen Waffenschein beantragen.
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) Online-Verfahren -
Dienstleistung Öffentliche Vergnügung; Anzeige und Beantragung einer Erlaubnis
Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) Online-Verfahren -
Dienstleistung Öffentlicher Raum; Meldung eines Schadens bei der Gemeinde
Wenn Sie einen Schaden oder Mangel im öffentlichen Raum bemerkt haben, können Sie diesen der Gemeinde-/Stadtverwaltung melden.
Bürgermeister- und Presseamt (BMPA) Online-Verfahren