Geburt
Sie erwarten ein Baby? Wir informieren Sie darüber, was Sie vor und nach der Geburt beachten sollten, welche rechtlichen Fragen für werdende Eltern wichtig sind und welche finanziellen und sonstigen Hilfen Sie beantragen können.
Feststellung der Vaterschaft
Sie bekommen ein Kind, sind aber nicht miteinander verheiratet? Dann müssen Sie die Vaterschaft anerkennen oder gerichtlich feststellen lassen. Erst damit erhält der Vater dieselben Rechte und Pflichten wie verheiratete Väter.
Finanzielle und sonstige Hilfen
Der Staat unterstützt Eltern auf unterschiedliche Weise finanziell, z. B. mit dem Mutterschaftsgeld und Kindergeld. Wir informieren Sie auch über weitere Hilfen und steuerliche Erleichterungen für Familien.
Nach der Geburt
Als frisch gebackene Eltern kommt eine Reihe von Amtswegen auf Sie zu (z. B. Anzeige der Geburt, Namensentscheidung, Beantragung von Elternzeit). Verschaffen Sie sich einen Überblick darüber, was Sie wann erledigen und was Sie beachten sollten.
Vor der Geburt
Bereits während der Schwangerschaft können Sie unterschiedliche Unterstützungen und Hilfen (z. B. Beratung, Mutterschutz, finanzielle Leistungen) erhalten.
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Dienstleistung Adoption; Informationen zur Freigabe
Bei ungewollter Schwangerschaft kann die werdende Mutter überlegen, nach der Geburt Adoption zu ermöglichen. Eine große Zahl meist kinderloser Paare möchte ein Kind annehmen, so dass eine lebenswerte Zukunft für noch ungeborene Kinder in dieser Lage erreicht werden kann.
Jugendamt (JgA) -
Dienstleistung Beistandschaft; Beantragung
Auf schriftlichen Antrag eines Elternteils wird das Jugendamt Beistand des Kindes für die Feststellung der Vaterschaft, die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen sowie die Verfügung über diese Ansprüche.
Jugendamt (JgA) -
Dienstleistung Erstfestsetzung oder Änderung einer Unterhaltsverpflichtung; Öffentliche Beurkundung
Eine Urkundsperson des Jugendamts ist befugt, die Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen eines Abkömmlings, der das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, öffentlich zu beurkunden.
Jugendamt (JgA) Online-Terminvergabe -
Dienstleistung Erziehung in der Familie; Beantragung der Betreuung in einer gemeinsamen Wohnform für Mütter/Väter und Kinder
Alleinerziehende können die Betreuung mit ihrem Kind in einer geeigneten Wohnform beantragen.
Jugendamt (JgA) -
Dienstleistung Frühe Hilfen; Information, Beratung und Hilfe
Um Kindern von Beginn an eine faire Chance auf eine gesunde Entwicklung zu ermöglichen, werden vielfältige Angebote bereitgestellt.
Jugendamt (JgA) -
Dienstleistung Geburt im Ausland; Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Geburtenregister
Eine Geburt im Ausland kann im deutschen Geburtenregister nachbeurkundet werden.
Eheschließungen und Geburten im Ausland -
Dienstleistung Geburt; Anzeige
Die Geburt eines Kindes ist beim Standesamt anzuzeigen, in dessen Zuständigkeitsbereich der Geburtsort liegt.
Standesamt - Anzeige von Geburten -
Dienstleistung Geburtsurkunde; Beantragung
Wenn Sie einen Nachweis über Ihre Geburt benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Geburtsurkunde beantragen.
Standesamt - Urkundenstelle Online-Verfahren -
Dienstleistung Gemeinsame Sorge; Erklärung
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) schreibt für Sorgeerklärungen eine öffentliche Beurkundung als Wirksamkeitserfordernis vor. In den in § 59 Abs. 1 des Sozialgesetzbuchs VIII (SGB VIII) genannten Fällen ist die Urkundsperson bei dem Jugendamt befugt, die öffentliche Beurkundung vorzunehmen.
Jugendamt (JgA) -
Dienstleistung Kinderbetreuung und -versorgung in einer Notsituation; Beantragung einer Kostenerstattung oder Aufwandsentschädigung
Es gibt Situationen, in denen ein Elternteil, der die überwiegende Betreuung Kindes übernommen hat, für die Wahrnehmung dieser Aufgabe aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen (z. B. Entbindung, Kur, Strafhaft, Auslandsaufenthalt) ausfällt.
Jugendamt (JgA)