Bauen
Egal ob Neubau, Umbau, Sanierung oder Abriss von bestehenden Bauanlagen – Sie müssen eine Vielzahl von Bestimmungen beachten. Wir informieren Sie über die Bauverfahren, was Sie beim Grundstückskauf beachten sollten und mit welchen finanziellen Unterstützungen Sie rechnen können.

Allgemeines
Informieren Sie sich über Themen rund ums Bauen; z. B. über die Raumordnung, Flächennutzungs- und Bauleitpläne und Ähnliches.

Bauplanung
Wollen Sie ein Grundstück bebauen oder eine vorhandene Bebauung ändern? Wir bieten Ihnen einige Anhaltspunkte, die Sie bei der Planung des Bauvorhabens beachten sollten.

Bauverfahren
Welche behördlichen Genehmigungen benötige ich für die Errichtung eines Gebäudes? Gibt es Bauvorhaben, die ich ohne Genehmigung durchführen kann? Wir informieren Sie über diese und weitere Leistungen im Zusammenhang mit Bauverfahren.

Finanzielle Hilfen und Förderprogramme
Für Bauprojekte gibt es unterschiedliche Förderungen, steuerliche Vergünstigungen oder Leistungen. Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Hilfen im Baubereich.

Grundstückskauf
Bevor Sie ein Grundstück kaufen, sollten Sie sich bestmöglich darüber informieren (z. B. im Grundbuch). Weitere wichtige Themen drehen sich um Vermessung, Bodenrichtwerte, Grundsteuer usw..
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Dienstleistung Bauakten; Beantragung der Einsichtnahme
Bauakten von laufenden bauaufsichtlichen Verfahren oder abgeschlossene (archivierte) Verfahrensakten können von auskunftsberechtigten Personen eingesehen werden.
Tiefbauamt (TfA) -
Dienstleistung Baugebiet; Erschließung
Unter Erschließung ist die Herstellung bzw. Unterhaltung von Anlagen zu verstehen, die für die bauliche Nutzung von Grundstücken erforderlich ist.
Tiefbauamt (TfA) -
Dienstleistung Baugenehmigungsverfahren; Auskunft über den Bearbeitungsstand
Wenn Sie eine Baugenehmigung beantragt haben, können Sie sich online über den Bearbeitungsstand informieren.
Bauaufsicht (BaF) Online-Verfahren -
Dienstleistung Bauliche Anlage; Anzeige der Beseitigung
Bestimmte bauliche Anlagen dürfen Sie erst beseitigen, wenn Sie die beabsichtigte Beseitigung vorab anzeigen. Die Beseitigung einer baulichen Anlage muss, sofern sie nicht verfahrensfrei ist, angezeigt werden.
Bauaufsicht (BaF) -
Dienstleistung Baumfällung oder Baumveränderung; Beantragung
Bevor Sie einen Baum, auch wenn er sich auf Ihrem eigenen Grund und Boden befindet, fällen, sollten Sie sich bei Ihrer Gemeinde erkundigen, ob sie eine Baumschutzverordnung erlassen hat. Bäume dürfen dann ggf. nur mit Genehmigung gefällt oder zurückgeschnitten werden.
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) Online-Verfahren -
Dienstleistung Bauvorhaben; Anzeige der Nutzungsaufnahme
Sie müssen die Aufnahme der Nutzung einer baulichen Anlage vorher anzeigen. Dies gilt nicht für verfahrensfreie Vorhaben.
Bauaufsicht (BaF) -
Dienstleistung Bauvorhaben; Anzeige des Baubeginns
Sie müssen den Baubeginn vorher anzeigen. Dies gilt für den Ausführungsbeginn genehmigungspflichtiger Vorhaben sowie die Wiederaufnahme von Bauarbeiten nach einer Unterbrechung von mehr als 6 Monaten.
Bauaufsicht (BaF) -
Dienstleistung Bauvorhaben; Beantragung der Verlängerung einer Baugenehmigung oder eines Vorbescheids
Sie können Ihre Baugenehmigung, Teilbaugenehmigung oder Ihren Vorbescheid verlängern lassen, falls dies erforderlich ist.
Tiefbauamt (TfA) -
Dienstleistung Bauvorhaben; Beantragung einer Baugenehmigung
Sie benötigen grundsätzlich eine Baugenehmigung, um eine Anlage zu errichten, zu ändern oder deren Nutzung zu ändern. Nur ausnahmsweise ist keine Baugenehmigung erforderlich.
Bauaufsicht (BaF) -
Dienstleistung Bauvorhaben; Beantragung einer Teilbaugenehmigung
Sie können eine Teilbaugenehmigung beantragen, wenn Sie einen Bauantrag gestellt, aber noch keine Baugenehmigung erhalten haben. Dadurch können Sie für einzelne Bauabschnitte bereits vorab Genehmigungen erhalten.
Bauaufsicht (BaF)