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Bauen

Egal ob Neubau, Umbau, Sanierung oder Abriss von bestehenden Bauanlagen – Sie müssen eine Vielzahl von Bestimmungen beachten. Wir informieren Sie über die Bauverfahren, was Sie beim Grundstückskauf beachten sollten und mit welchen finanziellen Unterstützungen Sie rechnen können.

Bürgerkategorien
Dienststelle
Durchführung

11 bis 20 von 59 Ergebnissen

  1. Dienstleistung

    Baugebiet; Erschließung

    Unter Erschließung ist die Herstellung bzw. Unterhaltung von Anlagen zu verstehen, die für die bauliche Nutzung von Grundstücken erforderlich ist.

    Tiefbauamt (TfA)
  2. Dienstleistung

    Baugenehmigungsverfahren; Auskunft über den Bearbeitungsstand

    Wenn Sie eine Baugenehmigung beantragt haben, können Sie sich online über den Bearbeitungsstand informieren.  

    Bauaufsicht (BaF) Online-Verfahren
  3. Dienstleistung

    Bauliche Anlage; Anzeige der Beseitigung

    Bestimmte bauliche Anlagen dürfen Sie erst beseitigen, wenn Sie die beabsichtigte Beseitigung vorab anzeigen. Die Beseitigung einer baulichen Anlage muss, sofern sie nicht verfahrensfrei ist, angezeigt werden.

    Bauaufsicht (BaF) Online-Verfahren
  4. Dienstleistung

    Baumfällung oder Baumveränderung; Beantragung

    Bevor Sie einen Baum, auch wenn er sich auf Ihrem eigenen Grund und Boden befindet, fällen, sollten Sie sich bei Ihrer Gemeinde erkundigen, ob sie eine Baumschutzverordnung erlassen hat. Bäume dürfen dann ggf. nur mit Genehmigung gefällt oder zurückgeschnitten werden.

    Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) Online-Verfahren
  5. Dienstleistung

    Bauvorhaben; Anzeige der Nutzungsaufnahme

    Sie müssen die Aufnahme der Nutzung einer baulichen Anlage vorher anzeigen. Dies gilt nicht für verfahrensfreie Vorhaben.

    Bauaufsicht (BaF) Online-Verfahren
  6. Dienstleistung

    Bauvorhaben; Anzeige des Baubeginns

    Sie müssen den Baubeginn vorher anzeigen. Dies gilt für den Ausführungsbeginn genehmigungspflichtiger Vorhaben sowie die Wiederaufnahme von Bauarbeiten nach einer Unterbrechung von mehr als 6 Monaten.

    Bauaufsicht (BaF) Online-Verfahren
  7. Dienstleistung

    Bauvorhaben; Beantragung der Verlängerung einer Baugenehmigung oder eines Vorbescheids

    Sie können Ihre Baugenehmigung, Teilbaugenehmigung oder Ihren Vorbescheid verlängern lassen, falls dies erforderlich ist.

    Tiefbauamt (TfA) Online-Verfahren
  8. Dienstleistung

    Bauvorhaben; Beantragung einer Baugenehmigung

    Sie benötigen grundsätzlich eine Baugenehmigung, um eine Anlage zu errichten, zu ändern oder deren Nutzung zu ändern. Nur ausnahmsweise ist keine Baugenehmigung erforderlich.

    Bauaufsicht (BaF) Online-Verfahren
  9. Dienstleistung

    Bauvorhaben; Beantragung einer Teilbaugenehmigung

    Sie können eine Teilbaugenehmigung beantragen, wenn Sie einen Bauantrag gestellt, aber noch keine Baugenehmigung erhalten haben. Dadurch können Sie für einzelne Bauabschnitte bereits vorab Genehmigungen erhalten.

    Bauaufsicht (BaF) Online-Verfahren
  10. Dienstleistung

    Bauvorhaben; Beantragung einer isolierten Abweichung von sonstigem Bauordnungsrecht

    Wenn Ihr verfahrensfreies oder genehmigungsfreigestelltes Vorhaben sonstigem Bauordnungsrecht widerspricht, können Sie eine Abweichung beantragen.

    Bauaufsicht (BaF) Online-Verfahren