Kinderbetreuung
Sie sind auf der Suche nach der richtigen Betreuungsform für Ihr Kind? Je nach Alter des Kindes und notwendigem Betreuungsaufwand kommen unterschiedliche Formen in Frage. Wir informieren Sie über die verschiedenen Angebote, Integrationsmöglichkeiten sowie über finanzielle und sonstige Hilfen.

Betreuung und Integration behinderter Kinder
Für Kinder, die aufgrund ihrer Behinderung eine zusätzliche Förderung benötigen, gibt es spezielle Betreuungsangebote. Diese helfen, Nachteile durch die Behinderung schon früh auszugleichen und auch Berührungsängste abzubauen.

Finanzielle und sonstige Hilfen
Die meisten Kinderbetreuungsangebote sind kostenpflichtig. Informieren Sie sich über Benutzungsgebühren und verschiedenste Vergünstigungen und Hilfen, die Sie beantragen können.

Kindergartenbetreuung
Ein Kind hat vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf den Besuch einer Tageseinrichtung. Der Kindergarten ist die übliche Betreuungsform.

Kleinkinderbetreuung (Kinderkrippe)
Für Kinder unter drei Jahren gibt es speziell auf diese Altersgruppe abgestimmte Betreuungsangebote (z. B. Kinderkrippen).

Schulkinderbetreuung
Für Kinder im schulpflichtigen Alter gibt es unterschiedliche Betreuungsangebote – sowohl innerhalb der Schule als auch in externen Einrichtungen.

Sonstige Formen der Kinderbetreuung
Neben den klassischen Formen der Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen gibt es weitere Formen (z. B. Au-pair, Ferienmaßnahmen, Jugendzentren).
1 bis 9 von 9 Ergebnissen
-
Dienstleistung Aufenthaltserlaubnis; Beantragung für Au-pair-Beschäftigte
Ein Au-pair aus einem Staat außerhalb der EU benötigt für die Beschäftigungsaufnahme einen Aufenthaltstitel (Visum bzw. Aufenthaltserlaubnis), der die Ausübung einer Au-pair-Beschäftigung ausdrücklich erlaubt.
Ausländerbehörde -
Dienstleistung Erziehungshilfe; Beantragung von Hilfen zur Erziehung
Personensorgeberechtigte haben bei der Erziehung eines Kindes oder Jugendlichen Anspruch auf Hilfe, wenn eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für dessen Entwicklung geeignet und notwendig ist.
Jugendamt (JgA) -
Dienstleistung Erziehungsprobleme; Außerschulische Beratung
Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können sich bei Erziehungs- und Schulproblemen an außerschulische Beratungsstellen wenden.
Jugendamt (JgA) -
Dienstleistung Frühe Hilfen; Information, Beratung und Hilfe
Um Kindern von Beginn an eine faire Chance auf eine gesunde Entwicklung zu ermöglichen, werden vielfältige Angebote bereitgestellt.
Jugendamt (JgA) -
Dienstleistung Kinderbetreuung und -versorgung in einer Notsituation; Beantragung einer Kostenerstattung oder Aufwandsentschädigung
Es gibt Situationen, in denen ein Elternteil, der die überwiegende Betreuung Kindes übernommen hat, für die Wahrnehmung dieser Aufgabe aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen (z. B. Entbindung, Kur, Strafhaft, Auslandsaufenthalt) ausfällt.
Jugendamt (JgA) -
Dienstleistung Kinderbetreuung; Beantragung einer Förderung für Kinder in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege
Die Kosten der Kinderbetreuung können ganz oder teilweise übernommen oder erlassen werden, wenn die Zahlung für Eltern oder dem Elternteil finanziell nicht möglich ist.
Jugendamt (JgA) Online-Verfahren -
Dienstleistung Schulen; Informationen zur Mittagsbetreuung
Die Mittagsbetreuung wird abhängig von Bedarf und regionalen Gegebenheiten eingerichtet.
Amt für Kindertageseinrichtungen und Ganztagsschulen -
Dienstleistung Schulwegdienste; Benennung oder Anmeldung
Die Schulwegdienste werden von den Kommunen und den Aufgabenträgern für die Schülerbeförderung in eigener Zuständigkeit eingerichtet. Schüler können sich als Schülerlotse und Schulbuslotse, Erwachsene ehrenamtlich als Schulweghelfer und Schulbusbegleiter anmelden.
Schulverwaltungsamt (SchvA) -
Dienstleistung Selbstorganisierte Förderung von Kindern; Beratung und Unterstützung
Mütter, Väter und andere Erziehungsberechtigte, die die Förderung von Kindern selbst organisieren wollen, sollen beraten und unterstützt werden.
Jugendamt (JgA)