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Tierhaltung und Jagd

Sie halten Heim- oder Nutztiere? Neben grundlegenden Informationen zu Tierhaltung, Tierschutzrecht und Tiergesundheit bieten wir Ihnen auch Informationen rund um Fischerei und Jagd sowie zum Artenschutz.

Artenschutz

Der Artenschutz dient der Erhaltung besonders gefährdeter Tier- und Pflanzenarten.

Ein- und Ausfuhr von Tieren

Sie möchten Ihr Haustier auf eine Reise ins Ausland mitnehmen oder Sie wollen eine bestimmte Tierart in Deutschland einführen? Die Verbringung von Tieren unterliegt strengen Regeln, unter anderem, um die Verbreitung von Tierseuchen zu verhindern und bedrohte Arten zu schützen.

Fischen

Die Fischerei ist einerseits eine beliebte Freizeitbeschäftigung, andererseits dient sie aber auch der naturnahen Bewirtschaftung und Kontrolle der Tierbestände und darf daher nur nach bestimmten Regeln erfolgen.

Hundehaltung

Sie möchten einen Hund als Haustier halten? Wir informieren Sie über besondere Regelungen zur Hundehaltung, z. B. über Leinenzwang, Haltung von gefährlichen Hunden und die Hundesteuer.

Jagd

Die Jagd ist einerseits eine beliebte Freizeitbeschäftigung, andererseits dient sie aber auch der naturnahen Bewirtschaftung und Kontrolle der Tierbestände und darf daher nur nach bestimmten Regeln erfolgen.

Tierhaltung und Tierzucht

Die tierische Erzeugung liefert einen wichtigen Beitrag zum Einkommen der landwirtschaftlichen Betriebe und versorgt die Bevölkerung mit Nahrungsmitteln. Bei der Haltung von Tieren müssen verschiedene Regeln beachtet werden.

Tierschutz

Der Mensch trägt die Verantwortung für das Leben der Tiere und darf keinem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen oder es töten. Darum gibt es eine Reihe von tierschutzrechtlichen Regelungen.

Tierseuchenbekämpfung

Tierseuchen (z. B. Geflügelpest, BSE, Maul- und Klauenseuche) treten vor allem in der Nutztierhaltung auf. Einige Tierseuchen stellen auch eine Gefahr für den Menschen dar. Die Tierseuchenbekämpfung ist daher eine wichtige Aufgabe der Veterinärüberwachung.

Veterinärüberwachung

Die Veterinärämter und Kreisverwaltungsbehörden stellen durch Untersuchungen und Kontrollen (z. B. von Futter- oder Tierarzneimitteln) nicht nur die Gesundheit der Tiere, sondern auch der Menschen sicher.

Bürgerkategorien
Dienststelle
Durchführung

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  1. Dienstleistung

    Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssammler; Beantragung

    Wenn Sie Waffen und/oder Munition sammeln wollen, müssen Sie bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis beantragen.

    Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) Online-Verfahren
  2. Dienstleistung

    Tierarzneimittel; Informationen zur Überwachung des Verkehrs

    Der Verkehr mit Arzneimitteln ist gesetzlich geregelt. Die Überwachung des Verkehrs mit Tierarzneimitteln wird von den Ländern vollzogen. Zuständig für die Überwachung der Einhaltung arzneimittelrechtlicher Vorschriften durch die Tierhalter und Tierärzte ist die Kreisverwaltungsbehörde.

    Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA)
  3. Dienstleistung

    Tierarzneimittel; Mitwirkung beim Vollzug des Arzneimittelgesetzes

    Die Kreisverwaltungsbehörden und die Bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV) sind in Bayern zuständig für die Überwachung des Verkehrs mit Tierarzneimitteln einschließlich Betäubungsmitteln für Tiere und deren Anwendung.

    Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA)
  4. Dienstleistung

    Tiere und Waren tierischer Herkunft; Überwachung des Handels

    Die Überwachung des Handels mit Tieren und Waren tierischer Herkunft ist Aufgabe der Amtstierärzte an den Landratsämtern und dient der Einhaltung tierseuchen-, tierschutz- und lebensmittelrechtlicher Vorschriften.

    Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA)
  5. Dienstleistung

    Tierimpfstoff; Anzeige der erstmaligen Abgabe von Impfstoffen an einen gewerblichen Tierhalter

    Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.

    Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA)
  6. Dienstleistung

    Tierschau, Tierausstellung, Tierbörse; Anzeige oder Beantragung einer Genehmigung

    Tierschauen, Tierausstellungen, Tierbörsen und sonstige Tierveranstaltungen müssen bei der örtlich zuständigen Kreisverwaltungsbehörde angezeigt bzw. von ihr genehmigt werden.

    Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) Online-Verfahren
  7. Dienstleistung

    Tierschutz; Anordnung

    Bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz müssen Kreisverwaltungsbehörden Anordnungen erlassen.

    Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA)
  8. Dienstleistung

    Tierschutz; Anzeige einer Ordnungswidrigkeit

    Ordnungswidrigkeiten nach dem Tierschutzgesetz werden verfolgt und geahndet.

    Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA)
  9. Dienstleistung

    Tierschutzrecht; Beantragung einer Sachkundebescheinigung oder eines Befähigungsnachweises

    Sachkundeprüfungen, Sachkundebescheinigungen und Befähigungsnachweise stellen sicher, dass die Anforderungen des Tierschutzrechts bei Tierhaltungen, Schlachtungen und Tiertransporten eingehalten werden.

    Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA)
  10. Dienstleistung

    Tierschutzrechtliche Erlaubnis; Beantragung

    Gemäß § 11 Tierschutzgesetz sind für bestimmte Tierhaltungen und Tätigkeiten an oder mit Tieren Erlaubnisse erforderlich, die an die Zuverlässigkeit und Sachkunde des Betreibers und an eine artgemäße Tierhaltung gebunden sind.

    Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA)