Tierhaltung und Jagd
Sie halten Heim- oder Nutztiere? Neben grundlegenden Informationen zu Tierhaltung, Tierschutzrecht und Tiergesundheit bieten wir Ihnen auch Informationen rund um Fischerei und Jagd sowie zum Artenschutz.
Artenschutz
Der Artenschutz dient der Erhaltung besonders gefährdeter Tier- und Pflanzenarten.
Ein- und Ausfuhr von Tieren
Sie möchten Ihr Haustier auf eine Reise ins Ausland mitnehmen oder Sie wollen eine bestimmte Tierart in Deutschland einführen? Die Verbringung von Tieren unterliegt strengen Regeln, unter anderem, um die Verbreitung von Tierseuchen zu verhindern und bedrohte Arten zu schützen.
Fischen
Die Fischerei ist einerseits eine beliebte Freizeitbeschäftigung, andererseits dient sie aber auch der naturnahen Bewirtschaftung und Kontrolle der Tierbestände und darf daher nur nach bestimmten Regeln erfolgen.
Hundehaltung
Sie möchten einen Hund als Haustier halten? Wir informieren Sie über besondere Regelungen zur Hundehaltung, z. B. über Leinenzwang, Haltung von gefährlichen Hunden und die Hundesteuer.
Jagd
Die Jagd ist einerseits eine beliebte Freizeitbeschäftigung, andererseits dient sie aber auch der naturnahen Bewirtschaftung und Kontrolle der Tierbestände und darf daher nur nach bestimmten Regeln erfolgen.
Tierhaltung und Tierzucht
Die tierische Erzeugung liefert einen wichtigen Beitrag zum Einkommen der landwirtschaftlichen Betriebe und versorgt die Bevölkerung mit Nahrungsmitteln. Bei der Haltung von Tieren müssen verschiedene Regeln beachtet werden.
Tierschutz
Der Mensch trägt die Verantwortung für das Leben der Tiere und darf keinem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen oder es töten. Darum gibt es eine Reihe von tierschutzrechtlichen Regelungen.
Tierseuchenbekämpfung
Tierseuchen (z. B. Geflügelpest, BSE, Maul- und Klauenseuche) treten vor allem in der Nutztierhaltung auf. Einige Tierseuchen stellen auch eine Gefahr für den Menschen dar. Die Tierseuchenbekämpfung ist daher eine wichtige Aufgabe der Veterinärüberwachung.
Veterinärüberwachung
Die Veterinärämter und Kreisverwaltungsbehörden stellen durch Untersuchungen und Kontrollen (z. B. von Futter- oder Tierarzneimitteln) nicht nur die Gesundheit der Tiere, sondern auch der Menschen sicher.
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Dienstleistung Tierschutzwidrige Haltungsbedingungen; Anzeige
Nach dem Tierschutzgesetz müssen Tiere ihrer Art und ihren Bedürfnissen entsprechend angemessen ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden.
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) -
Dienstleistung Tierseuchenbekämpfung; Mitwirkung der Kreisverwaltungsbehörden
Bei der Prävention bzw. Bekämpfung von Tierseuchen sind die Kreisverwaltungsbehörden (KVB) für viele Aufgaben originär zuständig.
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) -
Dienstleistung Waffen und Munition; Beantragung einer Erlaubnis zum Verbringen und zur Mitnahme
Sie benötigen eine Erlaubnis zum Verbringen und zur Mitnahme von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Waffengesetzes.
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) -
Dienstleistung Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden; Anzeige des Verlustes
Wenn Sie eine Waffe, Munition oder eine waffenrechtliche Erlaubnis, wie Waffenbesitzkarte oder Mitnahmeerlaubnis verloren haben, dann müssen Sie dies anzeigen.
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) Online-Verfahren -
Dienstleistung Waffen; Allgemeine Informationen
Der Umgang mit Waffen - Erwerb, Besitz, Führen, Transport, Überlassen, Herstellen, Behandeln usw. - ist entweder frei, an ein Alterserfordernis gebunden, erlaubnispflichtig oder generell verboten. Der Erwerb und Besitz von Munition ist ähnlich geregelt.
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) -
Dienstleistung Waffen; Anzeige der Überlassung einer erlaubnispflichtigen Waffe oder Munition
Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) Online-Verfahren -
Dienstleistung Waffen; Anzeige des Erwerbs oder der Überlassung
Wenn Sie eine Waffenbesitzkarte besitzen und eine Schusswaffe erwerben oder jemandem überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen anzeigen.
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) Online-Verfahren -
Dienstleistung Waffen; Anzeige einer unbrauchbar gemachten oder zerstörten Waffe
Wenn Sie Ihre Waffen unbrauchbar haben machen lassen, müssen Sie dies unverzüglich anzeigen.
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) Online-Verfahren -
Dienstleistung Waffen; Beantragung eines Voreintrags bei vorhandener Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigung
Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) Online-Verfahren -
Dienstleistung Waffen; Beantragung eines Voreintrags bei vorhandener grüner Waffenbesitzkarte für einzelne Person
Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) Online-Verfahren