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Tierhaltung und Jagd

Sie halten Heim- oder Nutztiere? Neben grundlegenden Informationen zu Tierhaltung, Tierschutzrecht und Tiergesundheit bieten wir Ihnen auch Informationen rund um Fischerei und Jagd sowie zum Artenschutz.

Artenschutz

Der Artenschutz dient der Erhaltung besonders gefährdeter Tier- und Pflanzenarten.

Ein- und Ausfuhr von Tieren

Sie möchten Ihr Haustier auf eine Reise ins Ausland mitnehmen oder Sie wollen eine bestimmte Tierart in Deutschland einführen? Die Verbringung von Tieren unterliegt strengen Regeln, unter anderem, um die Verbreitung von Tierseuchen zu verhindern und bedrohte Arten zu schützen.

Fischen

Die Fischerei ist einerseits eine beliebte Freizeitbeschäftigung, andererseits dient sie aber auch der naturnahen Bewirtschaftung und Kontrolle der Tierbestände und darf daher nur nach bestimmten Regeln erfolgen.

Hundehaltung

Sie möchten einen Hund als Haustier halten? Wir informieren Sie über besondere Regelungen zur Hundehaltung, z. B. über Leinenzwang, Haltung von gefährlichen Hunden und die Hundesteuer.

Jagd

Die Jagd ist einerseits eine beliebte Freizeitbeschäftigung, andererseits dient sie aber auch der naturnahen Bewirtschaftung und Kontrolle der Tierbestände und darf daher nur nach bestimmten Regeln erfolgen.

Tierhaltung und Tierzucht

Die tierische Erzeugung liefert einen wichtigen Beitrag zum Einkommen der landwirtschaftlichen Betriebe und versorgt die Bevölkerung mit Nahrungsmitteln. Bei der Haltung von Tieren müssen verschiedene Regeln beachtet werden.

Tierschutz

Der Mensch trägt die Verantwortung für das Leben der Tiere und darf keinem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen oder es töten. Darum gibt es eine Reihe von tierschutzrechtlichen Regelungen.

Tierseuchenbekämpfung

Tierseuchen (z. B. Geflügelpest, BSE, Maul- und Klauenseuche) treten vor allem in der Nutztierhaltung auf. Einige Tierseuchen stellen auch eine Gefahr für den Menschen dar. Die Tierseuchenbekämpfung ist daher eine wichtige Aufgabe der Veterinärüberwachung.

Veterinärüberwachung

Die Veterinärämter und Kreisverwaltungsbehörden stellen durch Untersuchungen und Kontrollen (z. B. von Futter- oder Tierarzneimitteln) nicht nur die Gesundheit der Tiere, sondern auch der Menschen sicher.

Bürgerkategorien
Dienststelle
Durchführung

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  1. Dienstleistung

    Waffen; Informationen zur Erlaubnis

    Der Umgang mit Waffen oder Munition bedarf der Erlaubnis. Umgang mit einer Waffe oder Munition hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.

    Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) Online-Verfahren
  2. Dienstleistung

    Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigung; Beantragung

    Wenn Sie als jagdliche Vereinigung Waffen und/oder Munition erwerben und besitzen wollen, müssen Sie bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis beantragen.

    Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) Online-Verfahren
  3. Dienstleistung

    Waffenbesitzkarte für schießsportlichen Verein; Beantragung

    Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.

    Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) Online-Verfahren
  4. Dienstleistung

    Waffenbesitzkarte; Beantragung

    Wenn Sie eine Schusswaffe erwerben oder besitzen wollen, benötigen Sie im Regelfall eine Waffenbesitzkarte, die von der für Sie zuständigen Kreisverwaltungsbehörde - Landratsamt oder Kreisfreie Stadt - ausgestellt wird.

    Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) Online-Verfahren
  5. Dienstleistung

    Waffenschein; Beantragung

    Wenn Sie eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit bei sich tragen wollen, müssen Sie vorher einen Waffenschein beantragen.

    Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) Online-Verfahren
  6. Dienstleistung

    Waffenschein; Beantragung einer Verlängerung

    Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.

    Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) Online-Verfahren
  7. Dienstleistung

    Wild lebende Pflanzen; Beantragung einer Genehmigung zur gewerbsmäßigen Entnahme, Be- oder Verarbeitung

    Das gewerbsmäßige Entnehmen, Be- oder Verarbeiten wild lebender Pflanzen bedarf unbeschadet der Rechte der Eigentümer und sonstiger Nutzungsberechtigter der Genehmigung der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde.

    Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) Online-Verfahren
  8. Dienstleistung

    Wildgehege; Anzeige und Beantragung einer jagdrechtlichen Genehmigung

    Wildgehege sind vollständig eingefriedete Grundflächen, auf denen überwiegend sonst wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, dauernd oder vorübergehend gehalten oder zu Jagdzwecken gehegt werden.

    Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA)